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Subvention an die öffentliche Rechtsauskunft des Basler Gewerkschaftsbundes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen die Subvention an die öffentliche Rechtsauskunft des Basler Gewerkschaftsbundes (BGB) zu erneuern und für die Jahre 1996-2000 einen jährlichen Betriebsbeitrag von 35'000 Franken zu bewilligen.

Die Subvention wird gegenüber 1995 um 10'000 Franken reduziert, weil die öffentliche Rechtsauskunft des BGB künftig von den Ratsuchenden einen einmaligen Unkostenbeitrag von 10 Franken erheben muss. Der Basler Gewerkschaftsbund bietet viermal in der Woche eine qualifizierte Rechtsauskunft an. Diese Rechtsauskunft wird von kompetenten Juristinnen und Juristen mit Anwaltspatent aufrechterhalten, welche bereits seit vielen Jahren ihre Dienste für eine bescheidene Entschädigung zur Verfügung stellen. Die grosse Konstanz weist sich positiv auf die Qualität der Beratungen aus. Zusätzlich wird einmal wöchentlich je nach Nachfrage eine Rechtsauskunft für den Bereich Sozialversicherungen erteilt. Die bis auf den "symbolischen" Unkostenbeitrag von 10 Franken unentgeltliche Rechtsberatung hilft bei Problemen von Arbeitnehmern, Selbständigerwerbenden, Ausländern, Arbeitslosen, Alleinstehenden, Drogenabhängigen und Jugendlichen aus Randgruppen, die Rechtslage und das weitere Vorgehen abzuklären. Den meisten Ratsuchenden ist mit der Rechtsberatung vorerst genügend geholfen. Sind es aufwendigere Fälle, werden die Leute an den Rechtsdienst verwiesen, der kostendeckend arbeitet. Im Jahre 1995 hat die öffentliche Rechtsauskunft rund 1'200 Beratungen durchgeführt.

Der Regierungsrat hatte dem Grossen Rat bereits im Oktober 1995 beantragt, dem BGB für seine öffentliche Rechtsauskunftsstelle für die Jahre 1996-2000 weiterhin einen unveränderten jährlichen Betriebsbeitrag von 45'000 Franken zu bewilligen. Am 14. Dezember 1995 hat der Grosse Rat die Vorlage an den Regierungsrat zurückgewiesen. Die Rückweisung erfolgte, weil im Ausgabenbericht die Kontaktstelle und Rechtsauskunft der Advokatenkammer Basel als weitere Rechtsauskunftsstelle im Kanton nicht erwähnt wurde und deshalb die von dieser Beratungsstelle angebotenen Dienstleistungen nicht mit denjenigen der öffentlichen Rechtsauskunft des BGB verglichen werden konnten. Im weiteren war im damaligen Bericht nicht klar ersichtlich, wie hoch der jährliche finanzielle Aufwand des BGB für seine öffentliche Rechtsauskunftsstelle ist. Bei der Überarbeitung des Subventionsgeschäftes wurden diese Details korrigiert. Weil die Subventionssumme 1996-2000 nach der Kürzung der jährlichen Beiträge von bisher 45'000 Franken auf neu 35'000 Franken noch insgesamt 175'000 Franken beträgt, konnte der Regierungsrat in eigener Kompetenz über diese Ausgabe befinden, der Grosse Rat wird hierüber noch orientiert.

Weitere Auskünfte

Dieter Koffel, kaufm. Adjunkt Tel. 267 85 45 Wirtschafts- und Sozialdepartement