Teil-Rettung für das Restaurant Kornhaus
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat einen Kredit zur Herrichtung der Liegenschaft Kornhausgasse 10 für die anschliessende Aufnahme des Restaurant Kornhaus bewilligt.
Ursprünglich war vorgesehen, die Liegenschaft Kornhausgasse 10 durch einen Neubau zugunsten der Berufsfeuerwehr zu ersetzen. Das vom Souverän im November 1995 gutgeheissene Ausbauprojekt für die Berufsfeuerwehr beansprucht nunmehr die Liegenschaften Kornhausgasse 12, 14 und 16, so dass die Nutzung der Kornhausgasse 10 neu überdacht werden musste.
Der Regierungsrat hat beschlossen, das Erdgeschoss und Untergeschoss des Hauses Nummer 10 - und dies im Sinne der Referendumsverfasser und der Pächterin - zur Aufnahme des dem Abbruch geweihten Restaurant Kornhaus im Haus Nummer 12 herzurichten. Dabei sollen von der heutigen Raumambiente des alten Gastlokales gewisse Teile wiederverwendet werden. Der Hinterhof des Hauses Nummer 10 soll wiederum als Gartenwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
Der Regierungsrat hat für diese Herrichtungsarbeiten einen Kredit von 500’000 Franken bewilligt. Das Restaurant Kornhaus soll im Herbst 1996 in der neuen Liegenschaft wieder eröffnet werden.