Teilrevision der Zivilprozessordnung und des Gerichtsorganisationsgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
In Absprache mit dem Appellationsgericht beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Teilrevision der Zivilprozessordnung und des Gerichtsorganisationsgesetzes.
Die beantragte Gesetzesrevision dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe am Zivilgericht. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Urteile in vermehrtem Masse mündlich zu eröffnen, wodurch die Gerichtsschreiber entlastet und gleichzeitig die Verfahren beschleunigt werden. Im mündlichen Scheidungsverfahren soll die Spruchkompetenz der fünfköpfigen Kammer des Zivilgerichts auf den Zivilgerichtspräsidenten als Einzelrichter abgetreten werden.
Daneben sind weitere Kompetenzvorlagen von der Kammer auf das Dreiergericht und vom Dreiergericht an den Einzelrichter vorgesehen. Im weiteren soll die Institution der Gerichtsferien abgeschafft werden, da sie die rationelle Sitzungsplanung hemmt und durch die heutigen Feriengewohnheiten ohnehin weitgehend überholt ist.
Schliesslich wird mit der Teilrevision die gesetzliche Grundlage geschaffen, um für die Prozesskanzleien je eine qualifizierte Leitungspersönlichkeit anstellen zu können. Diese Stellenschaffung geschieht kostenneutral.