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Unidroit-Konvention: Regierungsrat regt Einsetzung einer schweizerischen Expertenkommission an

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat schlägt in seiner Vernehmlassung zur "Unidroit-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter" dem Bundesrat vor eine schweizerische Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines eigenständigen Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Kulturgut-Diebstahl und Raubgrabungen zu beauftragen. Von einer Ratifikation der Unidroit-Konvention sei abzusehen.

Die Unidroit-Konvention hat seit ihrer Verabschiedung anlässlich der Diplomatischen Konferenz in Rom im Juni 1995 in den internationalen Fachdiskussionen und in den Fachmedien einerseits breite Zustimmung, andererseits aber auch vehemente Ablehnung erfahren. Auch unter den betroffenen Institutionen und Verbänden im Kanton Basel-Stadt wird die Konvention unterschiedlich beurteilt.

Die Unidroit-Konvention erscheint insgesamt nicht als geeignetes Instrument, den Ausgleich der vielfach äusserst divergierenden Interessen in der komplexen Materie des internationalen Kulturgütertransfers zu gewährleisten. Hinsichtlich der konkreten Regelung des Uebereinkommens teilt der Regierungsrat die Ansicht renommierter Rechts- und Kunstexperten, dass diese Regelung "über das Ziel hinausschiesst". Insbesondere bezüglich der Rechtssicherheit und der Entscheidautonomie schweizerischer Gerichte vermag die Konvention zuwenig Garantien zu vermitteln. Durch die Unterzeichnung der Unidroit-Konvention würde die Rechtssicherheit stark in Frage gestellt. Auch die Gefahr äusserst negativer Auswirkungen auf den privaten und öffentlichen Kunstbesitz, die Ausstellungstätigkeit der Museen, den internationalen Kulturaustausch, den Kunsthandel und auf die Kunstmessen ist nicht von der Hand zu weisen.

Der Regierungsrat empfiehlt dem Bundesrat deshalb, auf eine Ratifikation der Unidroit-Konvention zu verzichten. Stattdessen soll unverzüglich eine schweizerische Expertenkommission eingesetzt und mit der Ausarbeitung eines eigenständigen Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Kulturgut-Diebstahl und Raubgrabungen beauftragt werden. In diesem Gesetz könnten in angemessener Weise die tragenden Grundsätze des Schweizer Rechts aufrechterhalten werden. Zudem könnten damit die wohlverstandenen Interessen der Kunstmessen sowie der öffentlichen Sammlungen und ihrer praktischen Ausstellungstätigkeit gewahrt werden.

Der Regierungsrat hat bereits in seiner Vernehmlassung vom Dezember 1993 zur Ratifikation der Unesco-Konvention 1970 über den Kulturgütertransfer ein verstärktes Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Missstände im internationalen Kulturgüterhandel klar befürwortet. Insbesondere wurde die Initiative des Bundesrates begrüsst, auf dem Gebiet des Kulturgütertransfers eine mit den Nachbarländern vergleichbare gesamtschweizerische Gesetzgebung anzustreben.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Stefan Cornaz Tel. 267 84 40 Vorsteher Erziehungsdepartement