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Vereinfachung für Baubewilligungen auf Allmend

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat Änderungen der Verordnung betreffend die Benützung der Allmend sowie der Verordnung über das Bewilligungsverfahren und die Bauaufsicht (Bauverordnung) beschlossen. Ab sofort ist auch bei Bauvorhaben auf Allmend das Bauinspektorat die verfahrensleitende Behörde.

Gemäss geltendem Recht ist für alle Verfahren, die neben einer Baubewilligung auch eine Allmendbewilligung erfordern, das Allmendbewilligungsverfahren massgebend. Dies gilt unabhängig von der Grösse des eigentlichen Bauprojektes.

Neu wird in allen Fällen das Bauinspektorat als verfahrensleitende Behörde eingesetzt, womit eine einheitliche Verfahrensordnung für alle Bauten geschaffen wird, unabhängig davon, ob es sich um Vorhaben auf Allmend oder einem Privatgrundstück handelt. Für die Bauherrschaft ist somit in jedem Fall das Bauinspektorat als einziges Amt der Bezugspunkt in der Verwaltung. Die Allmendverwaltung ist nur noch für diejenigen Vorhaben auf Allmend zuständig, die keiner Baubewilligung bedürfen.

Die Einsetzung des Bauinspektorates als verfahrensleitende Behörde bedingt die Änderung verschiedener Verordnungsbestimmungen: Paragraph 20 der Bauverordnung wird ersatzlos gestrichen. Paragraph 2 der Verordnung betreffend die Benützung der Allmend erhält einen neuen Absatz 3, welcher besagt, dass im Zusammenhang mit einem Baugesuch das Baubewilligungsverfahren massgeblich ist.

Weitere Auskünfte

Dr. Bernhard Staehelin Tel. 267 91 65 stv. Leiter Rechtsabteilung Baudepartement