Verlängerung der Subvention an die Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Subvention an die neue gemeinsame Wirtschaftsförderungsorganisation der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und der baselstädtischen und Baselbieter Wirtschaftsverbände um zwei Jahre zu verlängern.
Am 13. November 1991 hatte der Grosse Rat für die Jahre 1992 - 1996 einen Kantonsbeitrag von jährlich 170'000 Franken für die Wirtschaftsförderung bewilligt. Dieser Beitrag floss an den Verein für Wirtschaftsberatung und -Information Basel-Stadt für die Führung seiner Wirtschafts- und Innovationsberatungsstelle (WIBS) bis zur Einstellung deren Betriebs, d. h. bis und mit 1995. Für 1996 ist er an die neue "Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft" (WiBB) ausgerichtet worden, welche die Aufgaben der WIBS übernommen hat. Mit der nun beantragten Subvention soll der Anteil des Kantons Basel-Stadt an die Mittel sichergestellt werden, mit welchen die WiBB ihre Aufgaben in den zwei verbleibenden Jahren ihres ersten dreijährigen Leistungsauftrags 1996 - 1998 erfüllen wird.
Die "Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft" ist ein gemischtwirtschaftlicher Verein, welcher am 29. November 1995 gegründet worden ist und dessen neues Dienstleistungszentrum seine Tätigkeit am 1. April 1996 aufgenommen hat. Die neu gegründete Institution soll vom Kanton in den Jahren 1997 und 1998 mit einem jährlichen, nicht indexierten Betriebskostenbeitrag von 168'750 Franken mitfinanziert werden. Dieser Betrag entspricht einem Viertel des jährlichen Gesamtbudgets von 675'000 Franken. Weitere Mitfinanzierer sind die baselstädtischen Wirtschaftsverbände zu weiteren 25% und der Kanton Basel-Landschaft gemeinsam mit den Baselbieter Wirtschaftsverbänden zu 50 %.
Der Tätigkeitsbereich der WiBB umfasst vier Funktionen: a) Bestandespflege, b) Förderung von Neugründungen, c) Technologie und Wissenschaftstransfer und d) Standortwerbung und Akquisition. Für alle vier Bereiche besteht ein klar definierter Leistungsauftrag. Ausserdem erarbeitet die WiBB ein Berichtswesen, welches der Trägerschaft eine Beurteilung des Zielerreichungsgrades und der Wirkung der durchgeführten Aktivitäten ermöglicht und Basis für eine allfällige Neuregelung der Modalitäten nach Abschluss der ersten 3-Jahres-Periode ist.