Verordnung über das Gefängniswesen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat dem umstrukturierten Gefängniswesen eine neue Verordnung gegeben und das Reglement für das Lohnhofgefängnis aus dem Jahr 1981 aufgehoben.
Die neue Gefängnisverordnung trägt den Anforderungen eines modernen Strafvollzugs Rechnung. Die subjektiven Rechte der Häftlinge sind unter Berücksichtigung der jüngeren bundesgerichtlichen Rechtsprechung ausgebaut worden. Beispielsweise sind der verfassungsmässige Anspruch, jeden Tag für eine gewisse Zeit im Freien spazieren zu dürfen, oder das Recht, mit seiner Rechtsvertretung mündlich wie schriftlich ohne behördliche Kontrolle und Überwachung zu verkehren, gesetzlich verbrieft worden. Neu haben die Häftlinge auch Anspruch darauf, über die Art der Erledigung der von ihnen angemeldeten Aufsichtsbeschwerden wegen unkorrekter Behandlung informiert zu werden.
Die neue Gefängnisverordnung verpflichtet die Gefängnisleitung, Merkblätter für die verschiedenen Häftlingskategorien zu verfassen, die über die persönlichen Rechte und Pflichten Auskunft geben. Die in einem besonderen Gewaltverhältnis zum Staat stehenden Häftlinge sollen genau wissen, welches ihre Rechte sind und was sie dürfen und was nicht. Dadurch soll auch das gegenseitige Vertrauen zwischen Anstaltspersonal und Häftlingen gefördert werden, was sich, bei der erhofften Resonanz, auch auf das Betriebsklima und folglich auf den Tagesablauf in den beiden Gefängnissen positiv auswirken wird.
Anderseits darf in Zukunft strenger diszipliniert werden. Die Verschärfung und Erweiterung des Massnahmenkataloges lassen differenziertere und erfolgversprechendere Sanktionen zu und tragen dem betrüblichen Umstand Rechnung, dass die Widersetzlichkeit der Häftlinge in den vergangenen Jahren augenfällig zugenommen hat.
Sodann werden die verschiedenen Insassenkategorien klar entweder dem Untersuchungsgefängnis 'Waaghof' oder der Vollzugsanstalt 'Schällemätteli' zugeordnet. Angesichts der unterschiedlichen Haftzwecke und der damit verbundenen ungleichen Haft- resp. Vollzugsregime in den beiden Häusern ist eine solche Trennung unabdingbar. Sie garantiert eine sachgerechte Betriebsführung und eine adäquate persönliche Betreuung der Häftlinge.
Schliesslich wird die neue Organisationsstruktur der seit Herbst 1995 neu geschaffenen Abteilung Gefängniswesen im Polizei- und Militärdepartement rechtlich verankert. Mit der neuen Verordnung ist dem Gefängniswesen ein Instrument in die Hand gegeben, das sowohl den Interessen der Häftlinge als auch dem allgemeinen Interesse an einem geordneten Anstaltsbetrieb gebührend Rechnung trägt.