Verordnung über die Berufsschulen im Gesundheitswesen genehmigt
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Rahmen der Umsetzung der neuen gesamtschweizerischen Ausbildungsbestimmungen für die Gesundheits- und Krankenpflege wurden im Kanton Basel-Stadt die staatlichen Pflegeschulen neu strukturiert: Sie sind in der neuen Abteilung Berufsschulen im Gesundheitswesen des Sanitätsdepartements zusammengefasst. Der Regierungsrat hat diese neue Abteilung sowie die Verordnung über die Berufsschulen genehmigt.
Mit der Abteilung Berufsschulen im Gesundheitswesen hat das Sanitätsdepartement am 1. Januar 1996 eine neue Verwaltungsabteilung erhalten. Ihr unterstehen die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, welche die sechs bisher den staatlichen Spitälern angeschlossenen Berufsschulen in Krankenpflege zusammenfasst, sowie die Schule für Pflegeassistenz. Leiter der neuen Abteilung ist der Sozialwissenschafter Thomas Bein.
Die Neustrukturierung der Pflegeschulen ist Folge der neuen Ausbildungsbestimmungen, die das Schweizerische Rote Kreuz auf den 1. Januar 1992 in Kraft gesetzt hat. Ein Projektteam hat die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen für den Kanton Basel-Stadt in den letzten Jahren vorbereitet. Die meisten Teilprojekte sind unterdessen erfolgreich abgeschlossen; einige sind noch in Arbeit. Die ersten Diplomkurse nach den neuen SRK-Richtlinien beginnen im kommenden September.
Der Regierungsrat hat heute die Verordnung der neuen Abteilung Berufsschulen im Gesundheitswesen, die kostenneutral geführt wird, genehmigt. Die organisatorischen Grundzüge der neuen Abteilung, die Zuständigkeiten, Verfügungs- und Entscheidungskompetenzen sowie die spezifische Regelung des Rekursrechts werden neu auf Verordnungsebene geregelt.
Als langfristiges Ziel der Reorganisation wird ein eigentliches Kompetenzzentrum für die Berufsbildung im Basler Gesundheitswesen angestrebt. Ausser den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sollen der neugeschaffenen Abteilung im Sanitätsdepartement später auch die übrigen Schulen am Kantonsspital - Schulen für Physiotherapie, für medizinisch-technische Röntgenassistenz und die Laborschule - angegliedert werden.