Verpachtung von Familiengärten neu geregelt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Details zu der vom Grossen Rat beschlossenen Neuregelung für die Verpachtung von Familiengärten genehmigt.
Im November 1994 hat der Grosse Rat eine neue Regelung für die Verpachtung von Familiengärten beschlossen. Darin heisst es unter anderem, dass die Stadtgärtnerei langfristige Pachtverträge über Grundstücke abschliesst, die sich zur Anlegung von Familiengärten eignen. Diese sollen hauptsächlich an im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Familien in der Reihenfolge ihrer Anmeldungen und unter Berücksichtigung ihrer Wohnquartiere verpachtet werden.
Weitere Auskünfte
Hansjörg Becherer Tel. 267 67 34 Ressortleiter Familiengärten