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Verzinsung von Steuervorauszahlungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat für natürliche und juristische Personen den Gutschriftszins auf Steuervorauszahlungen im Kalenderjahr 1997 auf 25 Prozent den Belastungszins für Steuerausstände auf 5 Prozent festgelegt.

Auf Steuervorauszahlungen im kommenden Jahr soll ein Zins von 2,5 Prozent gutgeschrieben werden. Im laufenden Jahr betrug dieser Satz 3,25 Prozent. Massgebende Richtlinie für die Festlegung dieses Zinssatzes für natürliche Personen sind jeweils die Zinssätze für Sparkonti; diese betragen derzeit im Durchschnitt 2,5 Prozent. Der Gutschriftszins ist für natürliche Personen bekanntlich steuerfrei; die Rendite stellt sich mit 3,5 bis 3,75 Prozent vergleichsweise immer noch interessant dar.

Bei den juristischen Personen ist der zu versteuernde Gutschriftszins ebenfalls auf 2,5 Prozent festgesetzt worden. Massgebend sind hier in erster Linie die Zinsen für kurzfristige Festgelder; diese betragen derzeit 1 bis 1,25 Prozent, was ein Gutschriftszins von 2,5 Prozent für juristische Personen - obwohl zu versteuern - als attraktiv erscheinen lässt.

Der Belastungszins beträgt wie im vergangenen Jahr 5 Prozent. Er entspricht damit dem in OR Art. 104 verankerten Verzugszins von 5 Prozent, der als unterste Grenze zu betrachten ist.

Weitere Auskünfte

Max Jann, lic. iur. Tel. 267 96 30 Chef der Steuerverwaltung