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Vorentwurf zum Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen: Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat stimmt dem Gesetzesentwurf der zu einer Harmonisierung mit dem EG-Recht und zu einem Abbau der Handelshemmnisse führen wird grundsätzlich zu sieht jedoch beim Vollzug gewisse Probleme.

In einer Vernehmlassung an das Bundesamt für Gesundheitswesen begrüsst der Regierungsrat den Vorentwurf zu einem neuen Chemikaliengesetz als Ersatz für das aus dem Jahre 1969 stammende (geltende) Giftgesetz. Gewisse Probleme dürften sich gemäss dem Regierungsrat beim Vollzug ergeben. Wegen der wesentlichen Erweiterung des Geltungsbereiches des neuen Gesetzes wird der Vollzug einen erhöhten Aufwand erfordern. Der grössere Teil dieser Aufgaben wird vom Bund an die Kantone delegiert werden. Der Regierungsrat erwartet, dass den Kantonen hieraus keine Mehrausgaben erwachsen respektive dass der Bund für die entstehenden Zusatzkosten aufkommt.

In der Schweiz gilt heute eine andere Giftklasseneinteilung als im EG-Raum. Weiter ist eine Anpassung an das EG-Kennzeichnungssystem, das auf Gefahrensymbolen, Risiko- und Sicherheitssätzen beruht, vorgesehen. Auch die "Wohngiftproblematik" (Schadstoffe in Innenräumen) soll mit dem neuen Gesetz erfasst werden. Schliesslich sollen Routineaufgaben von den Behörden zur Industrie verlagert werden. Hersteller und Importeure werden neu zu einer Selbstkontrolle und zu einer umfassenden Information der Abnehmer und Anwender verpflichtet. Andererseits untersteht nur noch ein geringer Teil aller chemischen Stoffe und Zubereitungen einer Anmelde- oder Zulassungspflicht.

Der Erlass dieses Gesetzes zeichnete sich schon seit längerer Zeit ab, bedürfen doch die Bestimmungen über die Gifte einer notwendigen Anpassung an das europäische Recht.

Weitere Auskünfte

Urs Höchle Tel. 267 95 11 Rechtsdienst Sanitätsdepartement