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Weitere Förderung der Umwandlung von Büroräumen in Wohnungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug G. Denzler VEW -- Die Bestrebungen zur Förderung familienfreundlicher städtischer Wohnungen haben auch in den vergangenen Jahren zu sehr positiven Ergebnissen geführt.

Allgemeine Förderungsmassnahmen

Die Förderung familienfreundlicher städtischer Wohnungen stellt für den Regierungsrat seit jeher eine Aufgabe der Stadtentwicklung dar. Mit den Zielvorstellungen "Basel 75" wurde ein umfassendes Instrumentarium eingeführt, welches in den folgenden Jahren ständig erweitert und verbessert wurde. Erwähnt seien hier lediglich die obligate Beratung im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens, die Durchsetzung des Wohnanteilplans sowie die Einführung von Mietzinsbeiträgen in Form von Subjekthilfe.

Als weitere wirksame Wohnraumförderungsmassnahme soll mit einer Änderung des Gesetzes über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnhäusern verhindert werden, dass Investoren Geschäfts- und Verwaltungsräumlichkeiten nur deshalb nicht in Wohnraum umwandeln, weil eine spätere Rückwandlung in Büroflächen bewilligungspflichtig wäre. Die vorgesehene Gesetzesänderung soll eine Rückführung von Wohnraum, der durch Umwandlung von Geschäfts- und Verwaltungsräumlichkeiten gewonnen wurde, in Büroräumlichkeiten nach Ablauf einer gesetzlich vorgegebenen Frist erleichtern oder als bewilligungsfrei erklären.

Rückwandlung staatlicher Büroräume in Wohnungen

Die Verwaltung hat den ständigen Auftrag, Büroräumlichkeiten des Kantons Hinblick auf die Nutzung als Wohnraum zu überprüfen und allfällige Umsiedlungen vorzubereiten. Alleine zwischen 1980 und 1987 wurden als Folge solcher Überprüfungen 12 Liegenschaften in Wohnraum umgebaut. Daraus resultierten gegen 50 neue Wohnungen. Gegenwärtig wird die Umwandlung weiterer 8 Liegenschaften vorbereitet; bei 9 anderen wird geprüft, ob sie sich ganz oder teilweise für Wohnzwecke eignen.

Im August 1995 hat der Regierungsrat neue interne Büronutzungsgrundsätze erlassen, welche dazu beitragen, die kantonale Verwaltung zusammenrücken zu lassen und Büroräume, die zum Wohnen geeignet sind, in Wohnungen umzuwandeln.

Bei allem Bestreben, als Büros genutzte Verwaltungsliegenschaften der Wohnnutzung zuzuführen, hat sich aber auch der Staat an Kosten-Nutzen-Überlegungen zu orientieren. Ansonsten verschlechtert sich seine Finanzsituation weiter. Ebenfalls zu befolgen hat der Kanton Grenzen des Denkmalschutzes. Auch eignen sich zahlreiche Immobilien in Staatsbesitz nicht als Umwandlungsobjekte.

Weitere Auskünfte

Fritz Schumacher Kantonsbaumeister Tel. 267 93 91