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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • den Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes zur Unterzeichnung (Ratifizierung) des Konkordates über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz ermächtigt;
  • in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses beschlossen, auf die Verfügung eines zusätzlichen Fussgängerstreifens bei der Liegenschaft Tellstrasse 22 speziell auch im Hinblick auf die in Arbeit stehenden Tempo 30-Zonen zu verzichten;
  • das Budget 1996 der Israelitischen Gemeinde Basel gemäss § 5 des Kirchengesetzes zur Kenntnis genommen;
  • eine Änderung der Kaminfegerordnung vom 20. Juni 1972 sowie die ersatzlose Streichung der Tarifvorschriften beschlossen. Die Kaminfeger sind in der Festsetzung der Preise für ihre Dienstleistungen frei. Die Änderung tritt rückwirkend auf den 1.1.1996 in Kraft;
  • festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 2. Januar 1996 genehmigten neuen Strassenlinien am Gänshaldenweg den Vorschriften von Bund und Kanton entsprechen;