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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • eine neue Verordnung über die Gebühren des Gewässerschutzamtes verabschiedet, welche sofort in Kraft tritt. Gleichzeitig werden der Gebührenverordnung entgegenstehende Regelungen in der Verordnung zum Kanalisationsgesetz gestrichen. Grundsätzlich werden die Gebühren nach Zeitaufwand berechnet; die geltenden Stundenansätze sind in der Verordnung geregelt. Bei mehrwertpflichtigen Leistungen wird diese dem Rechnungsbetrag hinzugeschlagen. (Auskunft: Germain Della Bianca, Leiter Gewässerschutzamt, Telefon 639 22 26, vormittags erreichbar);
  • gestützt auf die Abklärungen der Fachstellen der drei involvierten Departemente, von einem Kauf der unter Denkmalschutz gestellten Liegenschaft Steinenvorstadt 55, Theater Küchlin, abgesehen. Dies bedeutet, dass das noch hängige Verfahren betreffend die Frage einer Entschädigung aus materieller Enteignung fortgesetzt wird. (Auskunft: Dr. Fabia Beurret, Leiterin Rechtsabteilung Baudepartement, Tel. 267 91 60);
  • die Erneuerung der Tramgeleise sowie des Strassenkörpers der Elsässerstrasse als gebundene Ausgabe in Höhe von 5,6 Millionen Franken beschlossen;
  • für die Sanierung der Hausinstallation im Unter- und Erdgeschoss der Liegenschaft Kornhausgasse 10 - soweit diese für die Inbetriebnahme des neuen Restaurants Kornhaus erforderlich ist - einen Kredit in Höhe von 692’000 Franken bewilligt. (Siehe hierzu auch ausführliche Medienmitteilung vom 23. Januar 1996);
  • in Vollzug des Grossratsbeschlusses vom 17. Dezember 1987 (Zonenplanrevision) die Baulinienpläne des Baudepartementes für die endgültigen Baulinien der Biascastrasse und die endgültige Strassenlinie der Strasse Im Sesselacker (Löwenbergstrasse 6) genehmigt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird im Kantonsblatt publiziert und den betroffenen Grundstückeigentümern zugestellt. (Auskunft: Louis Fiedler, Abteilungsleiter Baulinienbüro, Baudepartement, Tel. 267 93 17);
  • in Vollzug des Grossratsbeschlusses vom 17. Dezember 1987 (Zonenplanrevision) die Baulinienpläne des Baudepartementes für die endgültigen Baulinien der Höhenweges, der Hermann Suter-Strasse, der Meltingerstrasse und der Edisonstrasse genehmigt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird im Kantonsblatt publiziert und den betroffenen Grundstückeigentümern zugestellt. (Auskunft: Louis Fiedler, Abteilungsleiter Baulinienbüro, Baudepartement, Tel. 267 93 17);
  • beschlossen, das Gebiet Inzlingerstrasse, Baselstrasse, Rössligasse (Gartenstrasse) in Riehen als Planungszone für die Dauer von fünf Jahren festzusetzen. Das Baudepartement wurde beauftragt, die Planung für das Gebiet vorzunehmen und - neben der bereits beschlossenen Ausarbeitung eines Ratschlages - allenfalls weitere Planungsmassnahmen auszuarbeiten und vorzulegen. (Auskunft: Franz Schmidli, Architekt, Hauptabteilung Planung, Baudepartement, Telefon 267 67 44);
  • den Jahresbericht und die Rechnung 1995 der Basler Kantonalbank zu Handen des Grossen Rates verabschiedet;
  • die Jahresrechnung und den Jahresbericht für das Jahr 1995 der kantonalen Gebäudeversicherung zu Handen des Grossen Rates genehmigt;
  • den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 1995 der Markthallen AG genehmigt; (Auskunft: H.P. Gärtner, Abteilungsleiter, Adm. Dienste, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 33);
  • davon Kenntnis genommen, dass anstelle der zurücktretenden Liselotte Dick als Mitglied des Grossen Rates nachrückt: René Schmidlin, Liste 1 (FDP) des Wahlkreises Riehen;
  • anstelle des zurückgetretenen Bernhard Theiler bis zum Ende der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Kantonalen Schiessplatzkommission gewählt: Walo Keller;
  • anstelle der zurückgetretenen Susanna Wachter bis zum Ende der laufenden Amtsperiode als Ersatzmitglied der Filmkommission gewählt: Corinna Schütz;