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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- den erneuerten Subventionsvertrag mit den Verein "Blaues Kreuz Basel-Stadt" für die Jahre 1997-1999 zuhanden des Grossen Rates genehmigt. Bei diesem Verein handelt es sich um eine wichtige Institution im Bereich der Alkoholkrankenhilfe sowie der Suchtprävention. Der jährliche Subventionsbetrag beträgt unverändert brutto 250’000 Franken, wobei wiederum 150’000 Franken dem Alkoholzehntel entnommen werden. Daraus ergibt sich eine jährliche Nettobelastung der Staatsrechnung von 100’000 Franken. (Auskunft: Heike Bittel, Leiterin Finanzen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 19);
- gestützt auf die Verordnung betreffend Entschädigungen und Gebühren des Kantonalen Veterinäramtes und des Schlachthofes beschlossen, die Pauschalgebühr für die Benützung des Schlachthofes für das Jahr 1996 rückwirkend auf den 1. Januar 1996 auf 205’000 Franken pro Monat festzulegen. (Auskunft: Heike Bittel, Leiterin Finanzen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 19);
- eine Änderung der Verordnung zum Energiegesetz genehmigt. Im Sinne einer Entflechtung der Aufgabenteilung sind Beitragsgesuche aus den Mitteln des Strompreiszuschlages ab sofort nicht mehr bei den Industriellen Werken Basel, sondern beim Amt für Energie und technische Anlagen des Baudepartementes einzureichen. (Auskunft: Dr. Alberto Isenburg, Leiter Amt für Energie und technische Anlagen, Tel. 267 93 80);
- den Jahresbericht 1995 der REDAG Regionale Entsorgung Dreiländereck AG betreffend Finanzierung des Baus der Kehrichtverbrennungsanlage zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Der Jahresbericht wurde anlässlich der Generalversammlung vom 14. Juni 1996 einstimmig genehmigt. (Auskunft: Dr. Alberto Isenburg, Leiter Amt für Energie und technische Anlagen, Tel. 267 93 80);
- zur Kenntnis genommen, dass die kantonale Museumsinitiative mit 4’583 Stimmen zustande gekommen ist und das Justizdepartement beauftragt, dem Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates zur rechtlichen Zulässigkeit der Volksinitiative gemäss Gesetz betreffend Initiative und Referendum zu berichten;