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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in einer Vernehmlassung an die Eidgenössische Steuerverwaltung zur Reform der Unternehmensbesteuerung Stellung genommen. Dabei schliesst sich der Regierungsrat grundsätzlich der Mustervernehmlassung des Ausschusses der Konferenz staatlicher Steuerbeamter an, fügt jedoch weitere Ergänzungen hinzu. Insgesamt lehnt der Regierungsrat die Kompensation der mit der Vorlage verbundenen Steuerausfälle über den Gewinnsteuertarif ab und schlägt alternative Lösungen vor. Der Regierungsrat hofft, dass es gelingt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kantone als Inhaber der kantonalen Steuerhoheit und als Vollzugsorgane für die direkte Bundessteuer die Vorlage zielgerichtet auf die wirklich für den Unternehmensstandort entscheidenden Anliegen auszurichten. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Tel. 267 96 33);
  • zur Kenntnis genommen, dass die Initiative für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr mit 6’455 gültigen Stimmen zustande gekommen ist und das Justizdepartement beauftragt, dem Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates zur rechtlichen Zulässigkeit der Volksinitiative gemäss Gesetz betreffend Initiative und Referendum zu berichten;
  • dem Zivilschutzverband Basel-Stadt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets für die Jahre 1997-2001 eine jährliche Betriebssubvention in der Höhe von 10’000 Franken zugesprochen. Der Kantonsbeitrag an den Zivilschutzverband Basel-Stadt dient vor allem als Unterstützung des Verbandes zur Verbreitung und Festigung des Zivilschutzgedankens im Sinne eines umfassenden Bevölkerungsschutzes in ausserordentlichen Lagen und zur Förderung des gesamten Zivilschutzes. (Auskunft: Bruno Wartmann, Amt für Zivilschutz, Tel. 267 74 10);
  • den Ratschlag zum Budget 1997 zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Neu wird das Budget auch nach dem harmonisierten Rechnungsmodell der Kantone (FDK) dargestellt. Im Budget 1997 wird erstmals für die Universität das Prinzip der Globalbudgetierung angewandt.
  • beschlossen, dem Grossen Rat zu beantragen, einen Abschnitt der Parzelle Utengasse 36 vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen. Dadurch kann dieser Abschnitt zusammen mit zwei benachbarten, kleinen Parzellen im Baurecht überbaut werden. (Auskunft: Dr. Werner Strösslin, Vorsteher Zentralstelle für staatl. Liegenschaftsverkehr, Tel. 267 99 15);