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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern zu zwei Entwürfen zur Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung Stellung genommen. Die eine Vorlage betrifft die Neuorganisation der beratenden Kommissionen, die zweite befasst sich schwergewichtig mit den Problemen der Unterstellung unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung, mit der Zulassung von Leistungserbringern sowie mit der Genehmigung von Prämientarifen. Direkt betroffen werden die Kantone lediglich von der zweiten Vernehmlassungsvorlage. Der Kanton Basel-Stadt ist aufgrund seiner besonderen Lage im Dreiländereck und als Standort grosser Pharma- und Chemiekonzerne mit internationaler Ausrichtung häufig mit Ausnahmegesuchen konfrontiert. Die vorgeschlagene Erweiterung des Handlungsspielraumes der Kantone ist zwar begrüssenswert, der Regierungsrat hält jedoch die Regelung insgesamt für zu restriktiv. (Auskunft: Dr. Madeleine Hofstetter Schnellmann, akad. Adjunktin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 47, ab Mittwoch erreichbar);
  • im Zusammenhang mit der am 21. März 1996 beschlossenen Reorganisation des Strassenunterhaltes dem Grossen Rat die Umwidmung und bilanzmässige Übertragung von fünf im Eigentum der Einwohnergemeinde der Stadt Basel stehenden Grundstücken vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen beantragt. Dabei handelt es sich um folgende fünf Grundstücke: Arlesheimerstrasse 22a, Buchenstrasse 17, Hegenheimerstrasse 139, Heuberg 31, Klingelbergstrasse 27. (Auskunft: René Koch, Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Tel. 267 99 17, Bruno Chiavi, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Hochbau, Tel. 267 94 49);
  • für verschiedene Massnahmen zur Sicherstellung der erforderlichen Sicherheits- und Raumbedürfnisse des Strafgerichts einen Investitionskredit in der Höhe von 250’000 Franken gutgeheissen. (Auskunft: Hans-Rudolf Holliger, Leiter Bauverwaltung + Architekturbüro, Baudepartement, Tel. 267 94 20);
  • aufgrund des Kirchengesetzes die von der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt am 19. Juni 1996 beschlossene Teilrevision der Kirchenverfassung genehmigt; die Genehmigung dieser Verfassungsänderung ist Voraussetzung für die kirchliche Volksabstimmung. (Auskunft: Nelly Herzog, akad. Adjunktin, Finanzdepartement, Tel. 267 95 62, betr. Verfassungsänderung: Sekretariat Evangelisch-reformierte Kirche, Tel. 272 88 11);
  • anstelle der zurückgetretenen Corinne Büchi bis zum Ende der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Inspektion der Primarschule Kleinbasel gewählt: Astrid Hediger-Asprion;