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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement den Entwurf zum ersten Massnahmenpaket "Bahnreform" begrüsst und sich grundsätzlich der Vernehmlassung der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) vom 29. August 1996 angeschlossen. Zusätzlich hat der Regierungsrat die Grenzlage Basels und die damit verbundene besondere Problematik im grenzüberschreitenden Personen-Fern- und Regionalverkehr sowie im Güterverkehr hervorgehoben und sich für eine besondere Berücksichtigung des Güterverkehrs ab den Basler Rheinhäfen ausgesprochen. (Auskunft: Felix Meier, akad. Adjunkt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Telefon 267 85 57);
  • die juristische Zulässigkeit der Motion Susanne Haller betreffend Scientology, Forderung nach Massnahmen für einen hinreichenden Konsumentinnen-/Konsumentenschutz bejaht, dem Grossen Rat jedoch beantragt, die Motion dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat hält in der Vorlage fest, dass er gewillt sei, zu prüfen, ob eine generell abstrakte Rechtsnorm in das Übertretungsstrafgesetz integriert werden könne. Da dies heute noch nicht verbindlich zugesichert werden kann, soll die Motion als Anzug überwiesen werden. (Auskunft: Herrn Urs Kamber, Stellvertreter Chef Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60);
  • die Lohnansätze für Schülerinnen und Schüler der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege und der Schule für Pflegeassistenz den neuen Ausbildungsbestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes angepasst. (Auskunft: Barbara Senn, Personalchefin Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 12);
  • einen Ausgabenbericht betreffend Bewilligung eines Kredites in der Höhe von 600’000 Franken für die Anschaffung eines Containers mit Pump- und Wassertransport-System für die Basler Berufsfeuerwehr zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Der neue Container ermöglicht es der Feuerwehr, Wasser für die Brandbekämpfung oder andere Hilfeleistungen innert kürzester Zeit über grössere Distanzen zu befördern, überschwemmte Infrastruktureinrichtungen auszupumpen oder kontaminiertes Löschwasser abzupumpen oder aufzufangen. Weiter dient die Anlage der Sicherstellung der Notwasserversorgung in ausserordentlichen Lagen. (Auskunft: Oberst René Strasser, Feuerwehr-Kommandant, Telefon 268 14 00);
  • anstelle der zurücktretenden Soshija Ackermann bis zum Ende der laufenden Amtsperiode als neues Mitglied der Inspektion der Orientierungsschule gewählt: Regina Schmid Richmond;