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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- beschlossen, die für die Tierkörpervernichtung zu erhebenden Gebühren rückwirkend auf den 1. Juni 1996 zu erhöhen. Neu wird für die Vernichtung von Tierkadavern eine Gebühr von 1 Franken pro Kilogramm, im Minimum 15 Franken pro Auftrag erhoben. Die Gebühr beinhaltet die sachgerechte Vernichtung der entgegengenommenen Abfälle in einer dafür vorgesehenen Anstalt. Die Erhöhung der Gebühren wurde einerseits aufgrund der neuesten Änderung und Verschärfung der eidgenössischen Tierseuchenverordnung sowie der Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle notwendig. Andererseits sind für den Schlachthof infolge der BSE-Problematik grundlegende Änderungen in der Organisation und Abwicklung des Einsammeldienstes sowie der Verarbeitung gefährlicher tierischer Abfälle inklusive Tierkadaver eingetreten. (Auskunft: Dr. Urs Höchle, juristischer Adjunkt Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11);
- beschlossen, den per 31. März 1997 gekündigten Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Riehen betreffend Gemeindespital Riehen bis längstens 31. Dezember 1997 zu verlängern. Mit dieser Fristverlängerung wird eine reibungslose Abkopplung von der Bewirtschaftung durch das Kantonsspital Basel sichergestellt. (Auskunft: Urs Roth, Finanzen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Telefon 267 95 47);
- für den Neubau des projektierten Alters- und Pflegezentrums "Holbeinhof" an der Leimenstrasse 67 die hierzu erforderliche Ausnahmebewilligung gemäss §154a des Hochbautengesetzes - unter Vorbehalt der Detailvorschriften des Bauinspektorates - erteilt. Da es sich beim Alters- und Pflegezentrum "Holbeinhof" um eine Institution handelt, die eindeutig öffentlichen Zwecken dient, haben sich die Fachinstanzen für eine Ausnahmebewilligung ausgesprochen, obwohl mit dem Projekt die zonenmässige Wandhöhe und die Stockwerkzahl sowie beim zurückversetzten Mitteltrakt die Bautiefe überschritten werden. (Auskunft: Dr. Fabia Beurret, Leiterin der Rechtsabteilung des Baudepartements, Tel. 267 91 60);
- die Volksinitiative vom 18. Oktober 1993 "gegen die illegale Einwanderung" und
- die Änderung vom 22. März 1996 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie Gewerbe und Handel durchzuführen;
- gestützt auf das Strassengesetz sowie im Einvernehmen mit der Gemeinde Bettingen die endgültigen Baulinien für die Liegenschaft Hauptstrasse 82 in Bettingen genehmigt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt publiziert;
- anstelle des zurücktretenden Regierungsrates Mathias Feldges auf den 1. Oktober 1996 als neues Mitglied der Anlagekommission der Pensionskasse des Basler Staatspersonals gewählt: Wilhelm Hansen;
- anstelle der zurücktretenden Christina Sigl und Eva-Maria Birkenmeier bis zum Ende der laufenden Amtsperiode als Mitglieder der Inspektion der Kleinklassen gewählt: Marlies Tassopoulos, Gülsen Oeztürk-Kizilarslan;
- anstelle der zurücktretenden Eva Güntert Kontic bis zum Ende der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Inspektion der Primarschule Grossbasel-West gewählt: Christine Bürgin;
- anstelle der zurücktretenden Charlotte Kriesemer bis zum Ende der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Inspektion der Orientierungsschule gewählt: Graciela Christen;