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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • eine Änderung der Verordnung zum Pensionskassengesetz und zur Übergangsordnung zum Pensionskassengesetz des Basler Staatspersonals vom 20. November 1984 genehmigt. Einerseits leistet der Staat rückwirkend seit dem 1. Oktober 1996 grundsätzlich keinen Beitrag mehr zur Sicherung seiner Garantieverpflichtung. Andererseits gilt ab sofort bis zum 31. Dezember 1997 eine neue Regelung für den Teuerungsausgleich laufender Renten. Beide Massnahmen dienen einer Reduktion der Arbeitgeberaufwendungen an die Pensionskasse, können doch unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen des Arbeitgebers erheblich reduziert werden. (Auskunft: Markus Schneeberger, lic. iur., Leiter Pen-sionskasse des Basler Staatspersonals, Tel. 267 86 95);
  • das Budget 1997 der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt genehmigt; dieses schliesst mit einem technischen Verlust von 8,7 Millionen Franken ab; unter Einbezug der Kapitalerträge verbleibt ein Überschuss von 5,6 Millionen Franken; (Auskunft: Dr. R. Wegmüller, Direktor Gebäu-deversicherung, Tel. 272 30 00);
  • als Nachfolgerin für den zurücktretenden Urs Brogle per 1. Dezember 1996 bis zum Ende der laufenden Amtsperiode, d.h. bis zum 31. März 1997, in die Kommission für Jugendfragen gewählt: Susanne Signer-Fischer;