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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • zur Totalsanierung der Flachdächer der regionalen Tagesschulen beider Basel in Münchenstein einen Betrag in der Höhe von 800’000 Franken zum Vollzug freigegeben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Franken, welche von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft je zur Hälfte getragen werden. Die Sanierung der Flachdächer ist dringend notwendig, da die 1980/81 erstellten Gebäude inzwischen erhebliche Schäden aufweisen und Flickarbeiten nicht mehr ausreichen, um die Bausubstanz und damit den Schulbetrieb zu erhalten. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Tel. 267 94 49);
  • in Beantwortung einer Eingabe der I.G. Holbein zur Verbesserung der Verkehrs- und Wohnsituation im Bereich der Kreuzung Eulerstrasse/Leimenstrasse festgehalten, dass das geplante Projekt "Baumpflanzungen in der Eulerstrasse vor der Synagoge" aufgrund von Einsprachen des Heimatschutzes Basel und der Basler Denkmalpflege nicht realisiert werden kann. Die Eulerstrasse zwischen Leimen- und Schützenmattstrasse gehört zu den architektonisch wertvollsten Strassenzügen Basels und steht deshalb zusammen mit der Synagoge seit 1971 unter Denkmalschutz. Aus diesem Grund sind bauliche Veränderungen, wie sie das Projekt vorsah, nicht möglich. Verkehrsberuhigende Massnahmen sollen im Zusammenhang mit der Einführung von Tempo 30-Zonen nochmals geprüft werden; (Auskunft: Peter Huber, Leiter Abteilung Transport und Verkehr, Tel. 267 92 20);
  • in Vollzug des Grossratsbeschlusses vom 20. April 1988 (Zonenplanrevision) die Baulinienpläne für die endgültigen Bau- und Strassenlinien der Schönaustrasse zwischen Mattenstrasse und Schwarzwaldallee (Seite der ungeraden Hausnummern) genehmigt. Die Schönaustrasse ist wie bisher eine Hauptstrasse; die Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird im Kantonsblatt publiziert und den betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern zugestellt;
  • festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 17. September 1996 genehmigte Baulinienplan betreffend die Aufhebung des Schnitterweges zwischen Sandreuterweg und Wenkenhaldenweg sowie neue Bau- und Strassenlinien für den Sandreuterweg und den Wenkenhaldenweg den Vorschriften des Bundes entspricht;
  • einen Kredit von 150'000 Franken für die Anschaffung einer digitalen Röntgentechnik-Einrichtung durch die Öffentlichen Zahnkliniken als dringlich bewilligt. Dieser Beschluss ist der Finanzkommission des Grossen Rates zu unterbreiten; (Auskunft: Dr. P. Wiehl, Direktor Öffentliche Zahnkliniken Basel-Stadt, Tel. 691 16 16);
  • den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Taxigesetzes vom 17.1.1996 festgelegt und die neue Taxiverordnung genehmigt. Hierüber wird an der POLMEDINFORM vom 4.12.1996 orientiert.