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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- eine Änderung des Reglementes der Kantonalen Rekurskommission für die Ausgleichskassen und die IV-Stellen beschlossen. Neu sind die Verhandlungen der Rekurskommission grundsätzlich öffentlich; bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen werden;
- den Baulinienplan des Baudepartementes für die endgültigen Baulinien der Leimenstrasse auf der Parzelle Leimenstrasse 63 genehmigt, womit auch auf dieser Parzelle ein Vorgarten erstellt werden kann. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird im Kantonsblatt publiziert und den betroffenen Grundstückeigentümern zugestellt;
- zur Sicherstellung der öffentlichen Benutzbarkeit der neuen Fusswegverbindung vom Gundeldingerrain zum Ingelsteinweg die notwendigen Trottoir- und Fusswegdienstbarkeiten sowie die neuen Bau- und Strassenlinien genehmigt;
- eine Dienstbarkeit betreffend Abwasserdurchleitung auf der Parzelle der Liegenschaft St.Alban-Tal 42 der Einwohnergemeinde der Stadt Basel genehmigt