Weitere Nutzungsgarantien für Familiengärten
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Severino Th. Degen DSP -- Der Regierungsrat beabsichtigt bei Zustimmung des Grossen Rates für weitere drei Familiengartenareale - analog dem Dreispitz-Modell - Nutzungsgarantien bis zum Jahre 2010 zu gewähren.
Der Regierungsrat stimmt mit den Initianten des parlamentarischen Vorstosses überein, dass die Institution der Familiengärten den Pächtern nicht nur ein sinnvolles und naturnahes Verbringen ihrer Freizeit erlaubt, sondern dass sie auch einen ökologisch wertvollen Bestandteil unserer Stadt darstellen.
Von den 3175 innerhalb der Kantonsgrenzen liegenden Familiengärten sind deren 3020 der Grünzone und die restlichen 155 übrigen Zonen zugeteilt. Von diesen 155 befinden sich 99 auf dem Dreispitzareal, für welches bereits eine Nutzungsgarantie vorliegt. Die übrigen 56 Gärten liegen auf den drei Arealen Neusatzweg, Gundeldingen-Hechtliacker und Bäumlihof-Allmend. Für diese drei Areale will der Regierungsrat - die Zustimmung des grossen Rates vorausgesetzt - den Pächtern ebenfalls Nutzungsgarantien bis zum Jahre 2010 gewähren.
Von den insgesamt 6400 Familiengärten liegen lediglich deren 3175 innerhalb des Kantons Basel-Stadt. Weder Regierung noch Grosser Rat können Nutzungsgarantien für Gartenareale ausserhalb des Kantons Basel-Stadt abgeben.