Wettsteinbrücke bleibt für jeglichen Verkehr offen
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug J. Bührer-Keel GP) -- Nach Meinung des Regierungsrates soll die Wettsteinbrücke wie die anderen vier Rheinbrücken unbeschränkt befahrbar bleiben.
Die Wettsteinbrücke ist als Hauptverkehrsstrasse Bestandteil des City-Rings. Hauptverkehrsachsen sind geeignet, Verkehr aufzunehmen und diesen von den Wohngebieten fernzuhalten.
Neueste Zählungen haben ergeben, dass der Verkehr auf der Wettsteinbrücke seit der Wiedereröffnung gegenüber 1985 im Tagesdurchschnitt um 2% ab-, während der Motorfahrzeugbestand im ganzen Kanton seither um 7% zugenommen hat. Der Anteil der Lastwagen beträgt ca. 3% des täglichen Verkehrs auf der neuen Brücke.
Beim Verkehr auf der Wettsteinbrücke handelt es sich vorwiegend um Ziel- und Quellverkehr zur Innerstadt. Die Anlieferung der vielen Innerstadtgeschäfte erfolgt zu einem grossen Teil mit Lastwagen. Diese sollen ihr Ziel auf möglichst direktem Weg aufsuchen können. Die im parlamentarischen Vorstoss gewünschte Sperre für den Lastwagenverkehr auf der Wettsteinbrücke würde den städtischen Anlieferverkehr zu grösseren Umwegen über andere Brücken zwingen.
Ein Lastwagenverbot auf der neuen Wettsteinbrücke ist ökologisch und verkehrstechnisch, aber auch wegen des geringen Lastwagenanteils am Gesamtverkehr nicht sinnvoll, weshalb dem parlamentarischen Vorstoss nicht entsprochen werden soll.