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Änderung der Plakatverordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung betreffend die Strassenanschläge auf öffentlichem Grund und Boden (Plakatverordnung) genehmigt.

Gemäss der bisherigen Verordnung betreffend die Strassenanschläge auf öffentlichem Grund und Boden kann die öffentliche Verwaltung das Recht zum Plakatanschlag auf öffentlichem Grund in vollem Umfang oder teilweise gegen Entrichtung einer angemessenen Konzessionsgebühr an Private übertragen. Im Stadtgebiet ist der Regierungsrat und in den Landgemeinden der Gemeinderat für die Vergabe der Konzessionen zuständig.

Die Plakatverordnung ist seit ihrem Erlass im Jahre 1933 unverändert geblieben. Auf den 1. Januar 1999 ist die Konzession zur Plakatwerbung auf öffentlichem Grund des Kantons und der Einwohnergemeinde Basel neu zu vergeben. Der bevorstehende Ablauf der Konzession mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) dient als Anlass, die Plakatverordnung und die Konzessionen den gewandelten Rechtsanschauungen und Bedürfnissen anzupassen. Die inzwischen erfolgten Praxisänderungen erhalten dadurch eine definitive Rechtsgrundlage.

Folgende Punkte werden in der Verordnung in diesem Sinne neu geregelt:

· Gegenstand und Umfang der Konzession

· Abgrenzung der Konzessionsgebiete

· Öffentliche Ausschreibung der Konzession

· Zuständigkeiten

· Verbot der Plakatwerbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren

· Vergünstigte Tarife für Kulturplakate

· Betreuung oder Finanzierung der Plakatsammlung des Kantons

Die Änderung der Plakatverordnung wird im Kantonsblatt publiziert und sofort wirksam.

Weitere Auskünfte

Dr. Fabia Beurret-Flück Tel. 267 91 60 Leiterin Rechtsabteilung Baudepartement