Änderung des Obligationenrechts im Bereich der Buchführung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat unterstützt in einer Vernehmlassung an den Bundesrat dessen Bemühungen zur Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich der kaufmännischen Buchführung.
Die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts ist sinnvoll. Die heute vorhandenen Technologien in der Datenverarbeitung machen eine Revision im Bereich der Buchführung notwendig. Die bisherigen Unterscheidungen zwischen "Aufzeichnungen" und "Unterlagen", zwischen "Bild-" und "Tonträgern" wird aufgehoben. Die Revision zeichnet sich durch ihre Offenheit gegenüber künftigen Technologien aus. So wird davon abgesehen, einzelne Technologien als zulässig zu erklären oder sie auch nur ausdrücklich zu erwähnen. Die technologie-neutrale Formulierung wird die Anwendung der Neuregelung auf neue Medien ermöglichen. Die Auseinandersetzung mit einzelnen Technologien und den daraus resultierenden spezifischen Anforderungen an die Ordnungsmässigkeit der Führung und Aufbewahrung von Büchern, Geschäftskorrespondenzen und Belegen bleibt weiterhin der Lehre, der Rechtsprechung und der Praxis überlassen.
Allerdings ist darauf zu achten, dass archivierte Daten in jedem Falle fälschungssicher aufbewahrt werden. Nachträgliche Änderungen aufbewahrter Akten müssen ausgeschlossen werden. Der Regierungsrat bedauert sodann, Die Entwicklung in diesem Gebiet ist rasant, weshalb das Schaffen gesetzlicher Grundlagen dringend nötig ist.dass der Revisionsentwurf keine Grundlagen im Bereich elektronischer Unterschriften vorsieht. Die Entwicklung in diesem Gebiet ist rasant, weshalb das Schaffen gesetzlicher Grundlagen dringend nötig ist.