Änderungen bei Stadtbildkommission und Denkmalrat
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat neue Regeln für die Vertretungen im Denkmalrat und in der Stadtbildkommission genehmigt und die entsprechenden Verordnungen angepasst.
Seit über einem Jahr nehmen provisorisch der kantonale Denkmalpfleger an den Sitzungen der Stadtbildkommission und der Kantonsbaumeister an denjenigen des Denkmalrates teil. Dieser erwünschte Austausch von Informationen und Fachwissen sowie die Zusammenarbeit zwischen der Stadtbildkommission des Baudepartementes und dem Denkmalrat des Erziehungsdepartementes hat sich in allen Teilen bestens bewährt und soll nun auf dem Verordnungsweg institutionalisiert werden.
Die Verordnung über den Denkmalrat wird insofern geändert, als der Kantonsbaumeister dem elfköpfigen Denkmalrat mit beratender Stimme angehört. Die bisherige, zwingende Doppelvertretung der Stadtbildkommission im Denkmalrat wird aufgehoben. Neu gehört auch der Münsterbaumeister dem Denkmalrat an.
Entsprechend wird auch die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch ergänzt. Der Denkmalpfleger nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Stadtbildkommission teil. Neu soll anstelle der Vorsteherin des Baudepartementes der Kantonsbaumeister den Vorsitz der Stadtbildkommission übernehmen; die Vorsteherin bleibt jedoch von Amtes wegen Mitglied der Kommission mit beratender Stimme. Damit wird unterstrichen, dass das Schwergewicht der Stadtbildkommission auf fachlichem und nicht auf politischem Gebiet liegt.