Änderungen und Aufhebungen von verschiedenen Verordnungen im Tierbereich
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat Änderungen bei drei Verordnungen (Tierschutzverordnung Verordnung betreffend Bekämpfung von Tierseuchen Verordnung zum Viehversicherungsgesetz) beschlossen. Eine vierte Verordnung (Verordnung betreffend Beiträge für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest) hat er aufgehoben.
Änderung der Tierschutzverordnung
Neben anderen Änderungen der Tierschutzverordnung wird insbesondere eine Neuorganisation der Tierversuchskommission festgelegt. In Zukunft wird eine gemeinsame Kommission der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau die Bewilligungsgesuche für Tierversuche nach einheitlichen Kriterien prüfen und die Durchführung überwachen. Die gemeinsame Arbeit wird im Verwaltungsbereich zu Einsparungen führen und die Suche nach qualifizierten Mitgliedern wird einfacher. Gleichzeitig mit der Anpassung der Verordnung an diese Neuorganisation werden einige kleinere Änderungen vorgenommen, die im Zuge der Revision der eidgenössischen Tierschutzverordnung notwendig wurden. Die Vereinbarung soll auf den 1. Januar 1998 in Kraft treten.
Änderung der Verordnung betreffend der Bekämpfung von Tierseuchen
Die Verordnung betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen wird an die eidgenössischen Vorschriften im Bereich der Tierseuchen angepasst, die in den letzten Jahren einige Änderungen erfahren haben. Anlass dazu war die Angleichung des schweizerischen Rechts an das EU-Recht im Rahmen des sogenannten SWISSLEX-Folgeprogrammes nach Ablehnung des EWR-Abkommens. Unter anderem wurden die Bestimmungen zur Entschädigung für Seuchenverluste und über den Verkehr mit Tieren geändert. Die Harmonisierungsbestrebungen dienen dazu, Handelshemmnisse abzubauen. Die Änderung der kantonalen Verordnung wird per sofort wirksam.
Änderung der Verordnung zum Viehversicherungsgesetz
Die Verordnung zum Viehversicherungsgesetz wird ebenfalls geändert; die Änderung wird per sofort wirksam. Im März 1995 hat der Regierungsrat beschlossen, die Prämiensätze für die Viehversicherungskasse und die Wertklassen künftig zum selben Zeitpunkt festzusetzen. Zwischenzeitlich hat sich die Praxis bewährt; sie erfordert weniger Aufwand und ist für die Öffentlichkeit besser nachvollziehbar. Mit der nun beschlossenen Verordnungsänderung wird die rechtliche Grundlage für die gleichzeitige Publikation geschaffen.
Aufhebung der Verordnung betreffend Beiträge für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Nach der Totalrevision des eidgenössischen Tierseuchengesetzes und der eidgenössischen Tierseuchenverordnung ist diese baselstädtische Verordnung obsolet geworden, denn die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist nunmehr durch die totalrevidierte Tierseuchenverordnung abgedeckt. Deshalb hat der Regierungsrat der sofortigen Aufhebung der Verordnung zugestimmt. Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Seuche und gilt heute als getilgt.