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Amtliche Vermessung: New Public Management statt Privatisierung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Urs Gribi FDP -- Der Regierungsrat ist der Auffassung dass mit der bereits durchgeführten Reorganisation beim Vermessungsamt und der Eingliederung in das beschlossene Projekt PuMa (wirkungsorientierte Verwaltungsführung) eine wirtschaftliche Bearbeitung der Bodendaten gewährleistet wird.

Verschiedene Aufgaben des Vermessungsamtes wurden bereits ausgegliedert und Privaten übertragen; dadurch konnte der Sollstellenplan reduziert werden. Weitere Auslagerungen sind nicht sinnvoll, weil dann ein höherer Koordinationsbedarf aller internen und externen Tätigkeiten entstünde. Die Vergabe der Vermessungsarbeiten an ein einziges privates Büro würde das Staatsmonopol durch ein Privatmonopol ersetzen, ohne dass dadurch Vorteile zu erreichen wären. Kürzliche Untersuchungen haben im übrigen ergeben, dass das Vermessungsamt effizient organisiert ist.

Die amtliche Vermessung ist in den einzelnen Kantonen unterschiedlich organisiert. Dies gilt sowohl für die internen Strukturen als auch für die Durchführung. In den meisten ländlich geprägten Kantonen werden die Neuvermessungs- und Erneuerungsarbeiten privaten Geometern übertragen. Die Kantone üben in diesem Fall lediglich Aufsichts- und Kontrollfunktionen aus. Die Grundsätze für die Organisation der amtlichen Vermessung legt der Bund fest, der Kanton führt sie durch. Die Oberaufsicht verbleibt beim Bund.

Für die Nachführung der amtlichen Vermessung gibt es verschiedene Lösungen. So sind zum Beispiel die Kantone Schaffhausen und Neuenburg gleich organisiert wie Basel-Stadt; die Kantone Basel-Landschaft und Genf kennen gemischte Lösungen. Alle grösseren Städte verfügen aber über eigene, kommunale Vermessungsämter. Städte sind in ihren räumlichen Verhältnissen vergleichbar mit dem Kanton Basel-Stadt. Die engen räumlichen Verhältnisse unseres Kantons verlangen eine gute Koordination aller räumlichen Grundlagendaten. Die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, wie namentlich der Zonenpläne und der Bau- und Strassenlinien, bringen eine hohe Nutzungsdichte auch der Pläne und Daten der amtlichen Vermessung mit sich; sie verlangen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht sorgfältig aufeinander abgestimmte Vermessungsaktivitäten und den Einsatz moderner Informationstechnologien.

Weitere Auskünfte

Werner Messmer, dipl. Kulturing. ETH Tel. 267 92 67 Kantonsgeometer Vorsteher Grundbuch- und Vermessungsamt