Ausbildung für Alleinerziehende ist auch ohne Garantieeinkommen finanzierbar
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Nicole Wagner BastA) -- Die Ausbildung für Alleinerziehende ist auch ohne garantiertes Grundeinkommen möglich weshalb der Regierungsrat auf besondere Massnahmen verzichtet.
Für Erstausbildungen können beim Amt für Ausbildungsbeiträge grundsätzlich Stipendien beantragt werden. Dabei werden allerdings die elterlichen Verpflichtungen zur Unterstützung berücksichtigt. Weiter sind die Stipendien von den Lebens- und Ausbildungskosten, den Unterstützungspflichten Dritter sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Das im parlamentarischen Vorstoss vorgeschlagene Grundeinkommen hängt damit von einer angemessenen Bedarfsberechnung ab.
Es kann vorkommen, dass zwar eine Erstausbildung vorliegt, die Berufsausübung sich aber nicht mit der Erziehungsaufgabe vereinbaren lässt. Für solche Fälle haben das Wirtschafts- und Sozialdepartement und das Fürsorgeamt bereits im Jahre 1992 Kriterien zusammengestellt, nach welchen Fürsorgebeiträge auch während einer Zweitausbildung gewährt werden können.
Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass Ausbildungsfinanzierungen für Alleinerziehende über Stipendien und/oder Fürsorgeleistungen auch ohne garantiertes Grundeinkommen möglich sind, weshalb der Regierungsrat auf weitergehende Massnahmen verzichtet.