Basel-Stadt tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen bei
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat erklärt - gestützt auf einen Beschluss des Grossen Rates vom November 1996 - den Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen.
Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) dient in erster Linie dem Vollzug des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Zusätzlich verpflichtet sie die Mitgliedskantone zur gegenseitigen Öffnung ihrer Märkte bei der Vergabe von Aufträgen, die dem GATT-Übereinkommen unterstehen. Damit wird vermieden, dass Anbieter aus anderen Kantonen schlechter gestellt sind als ausländische.
Die notwendigen Ausführungsbestimmungen hat der Kanton Basel-Stadt mit dem Einführungsgesetz zum GATT-Übereinkommen und zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom November 1996 bereits erlassen.
Die IVöB tritt für neue Mitglieder durch Veröffentlichung ihres Beitritts in der amtlichen Sammlung der Bundesgesetze in Kraft.