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Basler Spitalverträge 1998: Erstmals Globallimitierung der Gesamtausgaben

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Gesamtausgaben der Krankenversicherer für die stationäre Behandlung in den Spitälern des Kantons Basel-Stadt werden 1998 erstmals global limitiert. Dabei wird der Spielraum für Tariferhöhungen nicht voll ausgeschöpft. Dies ermöglicht die Förderung der spitalgestützten Tageschirurgie. Die Spitaltarife bleiben im kommenden Jahr - mit Ausnahme einiger spezieller Fälle - gleich wie 1997. Der Regierungsrat hat die unter Moderation des Sanitätsdepartement ausgehandelten Spitalverträge 1998 genehmigt.

Die Basler Spitalverträge werden zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Vertragsspitälern und dem Kantonalverband Baselstädtische Krankenversicherer abgeschlossen; sie regeln im Grundversicherungsbereich die Leistungsabgeltung der Kassen an die Spitäler für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Gemäss Krankenversicherungsgesetz dürfen die Krankenversicherer maximal fünfzig Prozent der anrechenbaren Betriebskosten (exkl. Kosten für Investitionen, Lehre und Forschung) übernehmen.

Trotz schwierigem Umfeld konnten sich die Verhandlungspartner im Rahmen einer tragfähigen Gesamtlösung auf die Basler Spitalverträge 1998 einigen. Erstmals werden für das kommende Jahr zwei Verträge abgeschlossen - einer für den stationären und teilstationären Bereich und einer für den ambulanten Bereich. Im ambulanten Bereich sind kaum Änderungen vorgesehen. Die Tarife bleiben 1998 gleich wie im laufenden Jahr. Neu ist die globale Limitierung der Gesamtausgaben für den stationären Vertragsbereich. Die rückläufige Anzahl der Pflegetage ermöglicht dabei einen beschränkten Spielraum für Tariferhöhungen im Sinne einer Tarifdifferenzierung in speziellen Fällen. So wird ab 1998 neu eine "IPS-Pauschale" für kostenintensive Intensivpflegestationen eingeführt; die bisher niedere Tagespauschale der Psychiatrischen Universitätsklinik wird um rund zehn Prozent angehoben - alle übrigen Tarife bleiben gleich wie 1997.

Bereits 1996 weisen die Krankenversicherungen für den Kanton Basel-Stadt bei den Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) ein unterdurchschnittliches Wachstum aus. Das ist auf Massnahmen zur Kostendämpfung im stationären Spitalbereich zurückzuführen. Das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte zurückhaltende Vorgehen bei der Tariffestsetzung für das Jahr 1998 trägt der angespannten Situation bei den Krankenversicherungsprämien Rechnung. Der aktuell veröffentlichte Prämienanstieg kann daher nicht auf Kostenerhöhungen im Spitalbereich zurückgeführt werden.

Die Basler Spitalverträge 1998 beinhalten neu, entsprechend dem Krankenversicherungsgesetz, eine Verpflichtung der Spitäler zu Qualitätssicherung und -förderung. Die Spitäler müssen bis Ende 1998 ein entsprechendes Gesamtkonzept vorlegen und Verantwortliche für das Qualitätsmanagement bezeichnen. Eine Arbeitsgruppe für Qualitätsförderung mit Vertretungen der Spitäler und der Versicherer koordiniert und initiiert spitalübergreifende Projekte.

Weitere Auskünfte

Urs Roth Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft Tel. 267 95 47 Sanitätsdepartement