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Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur neuen Interkantonalen Universitätsvereinbarung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen der neuen ab 1999 geltenden Interkantonalen Universitätsvereinbarung über Hochschulbeiträge beizutreten. Von der Vereinbarung profitieren jene Kantone die wie Basel-Stadt Universitäten mit allen Fakultäten führen.

Mit heutigem Beschluss leitet der Regierungsrat den Ratschlag betreffend Beitritt zur neuen, ab 1999 geltenden Universitätsvereinbarung zur Genehmigung an den Grossen Rat weiter. Die Vereinbarung, die von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gemeinsam initiiert und verhandelt wurde, regelt die Beiträge, die der Wohnsitzkanton von Studierenden an die Universitätskantone zu leisten hat. Im Jahre 1996 betrug dieser Beitrag 8'913.55 Franken pro Studierenden.

Weitere Auskünfte

Joakim Rüegger Tel. 267 84 04 Leiter Ressort Hochschulen