Bessere Information über die Bewirtschaftung des Finanzvermögens
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Christoph Brutschin SP) -- Der Regierungsrat anerkennt das Bedürfnis nach mehr Information über Transaktionen im Finanzvermögen; er wird bei der Umsetzung des neuen ab 1.1.1998 geltenden Finanzhaushaltsgesetzes diesem Anliegen Rechnung tragen.
In einem parlamentarischen Vorstoss wurde gefordert, die Information des Grossen Rates über Transaktionen im Bereich des Finanzvermögens zu verbessern. In letzter Zeit haben etliche Umwidmungen vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen stattgefunden. Um mehr Transparenz zu schaffen, wird im 1995, also vor der Verabschiedung des Finanzhaushaltsgesetzes eingereichten Vorstoss vorgeschlagen, zusätzlich zur jährlichen Information im Verwaltungsbericht Grundsätze zur Verwaltung des Finanzvermögens festzulegen und diese im neuen Finanzhaushaltsgesetz zu verankern.
Aufgrund der Kantonsverfassung ist der Regierungsrat für die Verwaltung des Finanzvermögens zuständig. Er hält in seiner Antwort fest, dass der Grosse Rat schon damals bei der Verabschiedung des jetzt noch geltenden Finanzrechts wie auch im April dieses Jahres bei der Genehmigung des neuen Finanzhaushaltsgesetzes die Kompetenz des Regierungsrates für die Verwaltung des Finanzvermögens nicht einschränken wollte und die vorgeschlagenen Regelungen als ausreichend betrachtete. Die in beiden Erlassen bereits verankerte Pflicht zur Information ist nach Ansicht des Regierungsrates umfassend. Für die nicht im Verwaltungsbericht offengelegten Transaktionen soll die Information in der Staatsrechnung im Rahmen der Umsetzung des neuen Finanzhaushaltsgesetzes erweitert werden. Damit wird sichergestellt, dass der Grosse Rat sein Oberaufsichtsrecht ausüben kann.