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Brandschutz in neuer Verordnung zusammengefasst

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung genehmigt in welcher die bisher in verschiedenen Erlassen geregelten Brandschutzvorschriften und -massnahmen sowie Zuständigkeiten zusammengefasst werden.

Grundsätzlich bleibt das Baudepartement (Bauinspektorat) für den Vollzug der Brandschutzvorschriften (vorbeugender Brandschutz) zuständig. Vorbehalten sind abweichende Bestimmungen für spezielle Aufgabenbereiche des vorbeugenden Brandchutzes. Es sind dies vor allem die Belange des Arbeitnehmerschutzes, für den das Wirtschafts- und Sozialdepartement (Amt für Gewerbe, Industrie und Berufsbildung) zuständig ist. Ferner verbleiben eine Reihe von Brandschutzaufgaben naturgemäss im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr (abwehrender Brandschutz).

Die kantonalen Brandschutzvorschriften und -massnahmen stützen sich wie bisher auf die Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen, auf die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, auf die Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs, des Schweizerischen Vereins für Technische Inspektionen und des Schweizerischen Vereins für Schweisstechnik sowie auf die Normen und Leitsätze des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins.

Mit der neuen, textlich gestrafften Verordnung können drei bisherige Erlasse (Verordnung über die Feuerpolizei, Verordnung über den Brandschutz, Verordnung betreffened Feuermeldeanlagen und Löscheinrichtungen in Gebäuden mit grossen Menschenansammlungen) aufgehoben werden.

Weitere Auskünfte

Gottfried Knüsel, dipl. Ing. ETH Tel. 267 91 96 Stellvertretender Amtsleiter Bauinspektorat