Datumswechsel zur Jahrtausendwende wird bereits heute vorbereitet
MedienmitteilungRegierungsrat
Bei der kantonalen Verwaltung werden bereits heute alle notwendigen Vorkehrungen getroffen um auf sämtlichen Informatiksystemen vom Grossrechner bis zum PC einen möglichst poblemlosen Datumswechsel zur Jahrtausendwende sicherzustellen.
Die Zentrale lnformatik-Dienststelle (ZlD) ist für alle auf den IBM-Grossrechnern laufenden Applikationen verantwortlich, die Departemente und Ämter für die Umstellung ihrer eigenen Applikationen. Die mit je einem Mitglied aus jedem der sieben Departemente zusammengesetzte lnformatikkonferenz befasst sich ihrerseits zu Handen der Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher mit der Thematik und stellt sicher, dass insbesondere auch die technischen Spezialanwendungen auf die Funktionsfähigkeit auch nach dem Jahre 2000 überprüft werden. Die erforderlichen Arbeiten sind in der öffentlichen Verwaltung angelaufen.
In der ZID, welche vom Umfang der Programme her die grössten Umstellungsarbeiten bewältigen muss, wurde damit bereits letztes Jahr begonnen. Bei all diesen zentralen Applikationen werden in einer ersten Phase mittels spezieller Analyse-Tools, d.h. mit maschineller Unterstützung, sämtliche Programme auf vorhandene Mängel untersucht. In einer zweiten Phase werden die betroffenen Programme korrigiert und getestet. Um nicht unter Zeitdruck zu geraten, plant die ZID, diese Arbeiten bis spätestens Ende 1998 abzuschliessen.
Auf den einzelnen PCs sind zahlreiche kleinere Programme im Einsatz, die durch die jeweiligen Anwenderinnen und Anwender selbst auf Mängel in der Datumsumstellung geprüft und allenfalls angepasst werden müssen. Die Informatikkonferenz kann zwar regelmässig auf die Problematik hinweisen, die Verantwortung für die rechtzeitige Umstellung liegt jedoch bei den PC-Benutzern. Es gibt auch einzelne Programme, die derart anfällig auf Anpassungen sind, dass man auf dieselben verzichten muss. Dies bedeutet, dass dafür vor dem Jahre 2000 eine Ersatzsoftware bereitgestellt werden muss.
Diese Ausführungen wurden vom Vorsteher des Finanzdepartementes, Ueli Vischer, anlässlich der mündlichen Beantwortung einer Interpellation Dr. Peter A. Zahn (LDP) in der ordentlichen Junisitzung des Grossen Rates abgegeben. Da in der Zwischenzeit weitere Anfragen von Medienschaffenden zu diesem Thema eingegangen sind, geben wir die Informationen nochmals in Form einer Medienmitteilung wieder.