Diverse gebundene Ausgaben zum Vollzug freigegeben
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Vollzugsermächtigung für zahlreiche gebundene Ausgabenkredite im Umfang von insgesamt rund 10 Millionen Franken erteilt. Die Gelder werden zur Erhaltung der Bausubstanz von insgesamt neunzehn Bauten sowie für Sanierungsarbeiten im Theater Basel und im Gundeldingerschulhaus verwendet.
Der Regierungsrat hat mehrere im Budget 1997 des Baudepartementes enthaltende Objektkredite für gebundene Ausgaben zum Vollzug freigegeben. Die Investitionen respektive Investitions-Tranchen betragen für die Erhaltung der Bausubstanz verschiedener Bauten 9,21 Millionen Franken, für das Theater Basel 555'000 Franken und für das Gundeldingerschulhaus 250'000 Franken.
Bausubstanzerhaltung
Hierbei handelt es um insgesamt neunzehn Bauprojekte, die vorwiegend der Erhaltung der bestehenden Bausubstanz dienen und im Jahr 1997 erstmals rechnungswirksam werden. Die Gesamtkosten betragen 19,59 Millionen Franken; die für 1997 bewilligten Gelder belaufen sich auf 9,21 Millionen Franken. Die vorgesehenen Arbeiten reichen von Fassaden- und Dachsanierungen über Innenrenovationen bis zu Umbauten und Reparaturen.
Bei den 19 Bauobjekten handelt es sich um: Allgemeine Gewerbeschule, Berufs- und Frauenfachschule, Humanistisches Gymnasium, Weiterbildungsschule WBS, Bläsischulhaus, Gottfried Keller-Schule, Hebelschulhaus, Gute Herberge, St. Jakobshalle, Theater Basel, Institut für organische Chemie, Institut für Physik, Zahnärztliches Institut, Friedhof Hörnli, Staatsarchiv, Blaues und Weisses Haus.
Theater Basel
Zur Sanierung der Kältemaschine im Theater Basel wurde ein Kredit in der Höhe von maximal 555’000 Franken bewilligt. Ein schwerwiegender Defekt im Sommer 1996 führte zur Stillegung der Anlage. Eine Ersatzinvestition ist unumgänglich, da das Theater aufgrund seiner internen Wärmelasten auf eine Kälteversorgung zur Klimatisierung dringend angewiesen ist.
Gundeldingerschulhaus
Für den Ersatz der Gaskesselanlagen des Gundeldingerschulhauses durch einen Fernwärmeanschluss wurde ein Kredit in der Höhe von maximal 250’000 Franken bewilligt. Die beiden bestehenden Kessel müssten bis spätestens 1. Januar 1998 saniert werden. Da eine neue Fernwärmeleitung die Gempenstrasse mit Wärme versorgt, sollen beide Anlagen durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden.