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Eidgenössische Vernehmlassung zum Status der Kantonalbanken

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Finanzdepartementes die generelle Stossrichtung des Berichtes der Expertenkommission zum Status der Kantonalbanken sowie die Mehrzahl der dargelegten Vorschläge und Massnahmen. Die Stellung und die Rahmenbedingungen der Kantonalbanken sollen den Erfordernissen der heutigen Zeit angepasst werden.

Hintergrund des nun vorliegenden Expertenberichtes ist u.a. der verschärfte Wettbewerb im Bankenbereich, die bekannten Probleme einiger Kantonalbanken, der Schutz der Steuerzahlerinnen und -zahler und die in verschiedenen Kantonen bestehenden Projekte, die Kantonalbanken schrittweise zu privatisieren. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass der Status der Kantonalbanken neu geregelt werden soll. Insbesondere ist der Handlungsspielraum der Kantonalbanken zu vergrössern, ohne dass dadurch der Schutz der Risikoträger verschlechtert wird.

Der Regierungsrat unterstützt eine Teilrevision des eidgenössischen Bankengesetzes; die Rahmenbedingungen für den Status der Kantonalbanken sollen weiterhin im Bankengesetz umschrieben werden. Eine kantonale gesetzliche Grundlage soll bestehen bleiben, sonst soll jedoch der Handlungsspielraum des Kantons bei der Ausgestaltung seiner Kantonalbank ausgeweitet werden. Insbesondere soll die Entscheidung dem jeweiligen Kanton überlassen werden, ob er eine volle, teilweise oder gar keine Staatsgarantie für seine Kantonalbank vorsehen will. Bankenrechtliche Sonderbestimmungen sind jedoch nur für Banken mit voller Staatsgarantie zulässig. Die Beteiligungsquote des Kantons - allenfalls zusammen mit anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaf-ten - sollte über 50 Prozent betragen. Ferner sind verschiedene Rechtsformen zulässig, insbesondere auch die Aktiengesellschaft sowie gemeinsame Kantonalbanken mehrerer Kantone.

Die Kantonalbanken spielen in ihren Kantonen wirtschaftlich eine wichtige Rolle. Deshalb ist der Regierungsrat der Auffassung, dass für die Kantonalbanken die Voraussetzungen auch inskünftig so gestaltet sein müssen, dass sie sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten können, ohne ihnen jedoch besondere Wettbewerbsvorteile zu gewähren.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs Müller Tel. 267 96 01 Chef der Finanzverwaltung