Einführung der Rechtschreibereform in der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Zeitpunkt der Einführung für die Rechtschreiberefrom in der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt auf den 1. August 1998 festgelegt.
Die neue Deutsche Rechtschreibung tritt offiziell am 1. August 1998 in Kraft und sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2005 vor. Der Regierungsrat hat beschlossen, die neuen Regeln in der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt ab sofort zuzulassen. Ab dem 1. August 1998 sind dann amtliche Schriftstücke zwingend nach den Regeln der neuen Deutschen Orthographie zu verfassen.
Dokumente, die vor dem 1. August 1998 verfasst oder redigiert worden sind, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt nach aussen gelangen, werden nur dann angepasst, wenn der damit verbundene Aufwand gering ist. Gültige Rechtserlasse werden nicht angepasst; bei Änderungen bereits bestehender Erlasse werden die neuen Rechtschreiberegeln angewendet, ohne dass der gesamte Erlass überarbeitet wird.
Die neue deutsche Rechtschreibung lässt bei einer Reihe von Fremdwörtern zusätzlich eine eingedeutschte Schreibweise zu. Insbesondere bei Fremdwörtern, die aus dem Französischen oder Italienischen stammen, soll in der Verwaltung die bisherige Schreibweise beibehalten werden.