Energiemanagement in der kantonalen Verwaltung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen den Departementen ab der Heizperiode 1997/98 die Heizenergiekosten und die zugehörigen Nebenkosten direkt zu belasten.
Die Heizenergiekosten, die zugehörigen Nebenkosten sowie die Aufwendungen für Unterhalt und Investitionen werden vom Amt für Energie und technische Anlagen den die Energie nutzenden Dienst- und Kostenstellen zugeordnet. Dies erfolgt in der Regel durch eine Umbuchung. Dazu müssen in einigen Fällen noch die nötigen technischen und verrechnungsspezifischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Verteilung des Energieverbrauchs je organisatorische Einheit möglich ist.
Es gilt noch zu entscheiden, in welcher Form die Investitionen und Unterhaltskosten des Amts für Energie und technische Anlagen sowie des Hochbau- und Planungsamtes den entsprechenden Nutzern belastet werden sollen. Dazu gehört auch der Personalaufwand. Sämtliche Kosten einer Liegenschaft, unabhängig davon wo sie anfallen, müssen zunächst zusammengefasst werden, um eine entsprechende Miethöhe zu berechnen. Die Form einer rechnerischen Miete eignet sich deshalb besonders, weil der Nutzer so eine feste Kostengrösse als Mittel für die Budgetierung und Finanzplanung erhält. Eine Umlage der jeweils anfallenden Kosten ist nach Meinung des Regierungsrates ungeeignet, da grosse Schwankungen und unvorhergesehene Gebäudesanierungen dem Nutzer die langfristige Finanzplanung wesentlich erschweren können.
Die vollständige Belastung sämtlicher Energiekosten pro Liegenschaft kann erst nach abgeschlossener Einführung der neuen Rechnungswesen-Software in der kantonalen Verwaltung erfolgen.