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Energiemanagement in der kantonalen Verwaltung: Bericht für die Heizperiode 1996/97

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat vom Bericht über das Energiemanagement in der kantonalen Verwaltung für die Heizperiode 1996/97 Kenntnis genommen. Konkrete Angaben über die erreichten Energieeinsparungen durch das Energiemanagement sind erst nach der nächsten Heizperiode zu erwarten.

Im Oktober 1996 beschloss der Regierungsrat, das Energiemanagement kantonaler Gebäude, das während der Heizperioden 1994/95 und 1995/96 im Baudepartement erprobt wurde, auf alle Departemente auszuweiten. Dabei wurden pro Departement je zwei Gebäude bestimmt. Bei der Hälfte der ausgewählten Gebäude wurden bis heute Energie-Grobanalysen durchgeführt. Auch konnten erste technische Massnahmen bereits im Sommer 1997 eingeleitet werden. Weitere werden zurzeit geprüft und sollen im Anschluss daran ausgeführt werden.

Die Erkenntnisse der ersten zwei Heizperioden zeigen, dass der Erfolg der meisten Massnahmen in erster Linie von der Akzeptanz der Gebäudebenutzerinnen und benutzer abhängt. Deshalb wurde für jede Liegenschaft ein Gebäudeenergiebeauftragter bestimmt und ausgebildet. Der Beauftragte übernimmt die Rolle eines energiebewussten Gebäudebenutzers: Dieser liest den Energieverbrauch seines Gebäudes ab, kennt die Mängel seiner Liegenschaft und die Nöte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gebäude. Wenn Massnahmen zu Energieeinsparungen getroffen werden, kommt ihm die Aufgabe zu, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu informieren und damit die nötige Akzeptanz herbeizuführen.

Zur Unterstützung der Gebäudeenergiebeauftragten wurde diesen eine Projektgruppe aus Bau- und Haustechnikfachleuten zur Seite gestellt. Aufgabe dieser Gruppe ist es, im Dialog mit den Gebäudeenergiebeauftragten eine Grobanalyse für die betroffenen Gebäude zu erstellen, notwendige und geeignete bauliche und technische Sanierungsmassnahmen vorzuschlagen und anschliessend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und Abteilungen des Baudepartementes diese Massnahmen umzusetzen.

Nicht nur bauliche und technische Massnahmen führen zu einem geringeren Energieverbrauch; auch mit Motivations-Aktionen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem energiebewussten Verhalten animiert. Mit diesem Einbezug der Gebäudebenutzerinnen und -benutzer wird gewährleistet, dass die Massnahmen und Aktionen zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen.

Der Gesamtverbrauch der kantonalen Liegenschaften in der Heizperiode 1996/97 lag bei 17 GWh für Wärme und 6,5 GWh für Strom. Diese Energiemenge entspricht in etwa dem Wärme- und Strombedarf von 1'100 Einfamilienhäusern.

Weitere Auskünfte

Thomas Fisch Tel. 267 91 95 stv. Leiter Abteilung Energie Amt für Energie und technische Anlagen