Entwurf für ein neues eidgenössisches Anwaltsgesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat befürwortet in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte macht aber gewisse Korrekturvorschläge. Die vorgesehenen Bestimmungen ergänzen und konkretisieren das Binnenmarktgesetz für den Anwaltsberuf.
Die gewichtigste Einwand des Regierungsrates betrifft den Geltungsbereich des Gesetzes. Aufgrund des Gesetzesentwurfes würden auch jene Anwältinnen und Anwälte gezwungen, die Freizügigkeitsvoraussetzungen zu erfüllen und sich den eidgenössischen Berufsregeln zu unterwerfen, welche ihre Tätigkeit lediglich auf das Kantonsgebiet beschränken, in welchem sie registriert sind, und damit gar keinen Gebrauch von der Freizügigkeit machen wollen.
Der Gesetzesentwurf gilt so auch für Anwaltspersonen, die nie ausserhalb ihres Kantons auftreten wollen, womit er nach Ansicht des Regierungsrates die dem Bund verfassungsmässig gesetzte Gesetzgebungskompetenz überschreitet; dort wird festgehalten, dass die Organisation der Gerichte und das gerichtliche Verfahren den Kantonen obliegt.