Erlass eines Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs?
MedienmitteilungRegierungsrat
(Stellungnahme zur Motion Dennis L. Rhein FDP) -- Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat ihm die rechtlich zulässige Motion betreffend Erlass eines Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs zu überweisen.
Ziel der Motion ist einerseits die Förderung des öffentlichen Verkehrs auf einer neuen rechtlichen Basis und andererseits die Zusammenfassung von Kompetenzen und Verantwortung für den öffentlichen Verkehr im Kanton mittels Schaffung eines Amtes für öffentlichen Verkehr.
Der Regierungsrat stimmt mit dem Vorschlag des Motionärs überein, dass in einem Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs die allgemeinen Grundsätze, das Erteilen von Leistungsaufträgen, die Finanzierung inklusive Regelung der Drittbeiträge sowie die Mitwirkung des Grossen Rates geregelt werden. Ein wesentlicher Teil wird dabei die Regelung der Finanzierung und die Schaffung der Möglichkeit zur Bestellung von Leistungen bei den Transportunternehmungen einnehmen. Das Bestellerprinzip im öffentlichen Verkehr hat sich bereits vielerorts bewährt und wird auch vom Regierungsrat begrüsst.
Im weiteren befürwortet der Regierungsrat grundsätzlich die in der Motion verlangte Zusammenfassung der Kompetenzen und Verantwortung für den öffentlichen Verkehr. Ob diese Aufgaben durch ein eigens zu schaffendes Amt für öffentlichen Verkehr wahrzunehmen seien, sollte jedoch nicht in einem allfälligen Spezialgesetz geregelt und fixiert werden. Vom Grundsatz des Organisationsgesetzes, wonach die Organisation der Verwaltung in die Zuständigkeit des Regierungsrates fällt, sollte nicht abgewichen werden.