Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Erstmals Lenkungsabgaben auf Lösungsmittel und Heizöl "extraleicht"

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departements des Innern die Einführung der im revidierten Umweltschutzgesetz vorgesehenen Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen und auf Heizöl "extraleicht" mit einem Schwefelgehalt von mehr als 01 Prozent. Die Einnahmen sollen vollumfänglich der Bevölkerung rückerstattet werden. In einzelnen Punkten schlägt der Regierungsrat Änderungen vor.

Trotz der teils positiven Bilanz in der Luftreinhaltepolitik sind mit Blick auf die immer noch deutlich zu hohen Ozonwerte weitere Massnahmen zur Reduktion der Vorläufersubstanzen wie organische Lösungsmitteln notwendig. Die Einführung von Lenkungsabgaben zielt genau in diese Richtung und ist deshalb zu unterstützen. Die Verteuerung herkömmlicher lösemittelhaltiger Produkte durch die vorgesehene Abgabe gibt neuen Produkten ohne organische Lösungsmittel eine Chance und setzt einen Impuls zur Suche nach neuen Lösungen.

Der Regierungsrat stimmt dem Verordnungsentwurf zu, stellt aber verschiedene Änderungsanträge. So verlangt er, dass die stufenweise Einführung der Abgabe automatisch in den nächsten Jahre erfolgen soll, bis der im Gesetz vorgesehene Höchstabgabesatz erreicht wird oder bis die definierten Ziellücken dauerhaft geschlossen worden sind. Eine Erhöhung erst nach 8 Jahren und einer weiteren Vernehmlassung, wie jetzt vorgesehen, lässt eine Zielerreichung nicht in greifbare Nähe rücken.

Ferner erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, die Abgabebefreiung für stationäre Anlagen, in denen freiwillig Massnahmen zur Emissionsbegrenzung unternommen worden sind, erst ab einer massgeblichen Reduktion von 50 Prozent zuzugestehen. Zudem soll die explizite Abgabenbefreiung für lösungsmittelhaltige Textil- und Maschinenspülmittel aufgehoben werden. Schliesslich verlangt der Regierungsrat, dass die Abgabe auch auf Emissionen, die bei der Herstellung der organischen Lösungsmittel entstehen, entrichtet werden muss.

Weitere Auskünfte

Dominik Keller, Dr. phil. II Tel. 267 61 60 Leiter Koordinationsstelle für Umweltschutz