EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg: Einvernehmen zum Nachtrag Nr. 4 zum französisch-schweizerischen Staatsvertrag
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat ist mit dem Nachtrag Nr. 4 zum französisch-schweizerischen Staatsvertrag über den Bau und Betrieb des EuroAirports Basel-Mulhouse-Freiburg in Blotzheim einverstanden. Zur Inkraftsetzung des Nachtrages bedarf es eines Notenaustausches zwischen der Schweiz und Frankreich.
Im Nachtrag Nr. 4 wird eine neue Finanzierungsregel für den Weiterausbau des Flughafens festgelegt. Neu soll Frankreich die Hälfte der für die Weiterentwicklung des Flughafens nötigen staatlichen Zuschüsse übernehmen. Nach jetziger Regelung stellte Frankreich für Vorhaben das Land zur Verfügung, während die Schweiz die nötige Finanzierung alleine aufzubringen hatte. Die neue Finanzierungsregel bedeutet für die Schweiz und den Kanton Basel-Stadt eine wesentliche Besserstellung.
Gemäss einer Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt aus dem Jahre 1950 ist schweizerischerseits neben der Zustimmung des Bundes auch das Einvernehmen des Kantons Basel-Stadt notwendig. Diese Einvernehmenserklärung fällt in die abschliessende Kompetenz des Regierungsrates. Rechtsverbindlich wird der Nachtrag Nr. 4 durch einen Notenaustausch zwischen der Schweiz und Frankreich.