Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Flexible Regelung für Spitalkommissionen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die gesetzliche Regelung von Organisation und Aufgaben der Spitalkommissionen wird geändert: Die geltende starre Regelung soll aufgehoben werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Spitalgesetz.

Das Spitalgesetz von 1981 schreibt für die staatlichen Spitäler zwingend die Einsetzung neunköpfiger Spitalkommissionen vor. Diese sollen gemäss Reglement der Spitaldirektion und dem Sanitätsdepartement beratend zur Seite stehen bei wichtigen Geschäften personeller, organisatorischer, baulicher und apparativer Art, aber auch als Schlichtungsstelle für Differenzen zwischen Patienten und Personal.

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die ursprünglich vorgesehene Funktion der Spitalkommissionen nicht mehr mit den veränderten Spitalführungsstrukturen übereinstimmte. Angesichts der immer professioneller gestalteten Spitalmanagements konnten die Kommissionsmitglieder ihren ehrenamtlichen Beratungsauftrag trotz grossem individuellem Engagement kaum mehr richtig wahrnehmen. Die Sitzungen nahmen daher zunehmend den Charakter von Informationsanlässen an, die Kommissionen tagten nur noch unregelmässig. Einzig in der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) kam dem Beschwerdeausschuss - im Sinne einer Ombudsstelle für Patientinnen und Patienten - eine wichtige Bedeutung zu.

Nun wird eine flexible Lösung vorgeschlagen, die den unterschiedlichen Entwicklungen und Gegebenheiten in den einzelnen Spitälern gerecht wird. Der entsprechende Paragraph des Spitalgesetzes, der zwingend die Einsetzung von Spitalkommissionen vorschreibt, soll ersatzlos gestrichen werden. Bei Bedarf können Spitalkommissionen vom Regierungsrat aber auch in Zukunft auf der Grundlage des Organisationsgesetzes eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei Kommissionen im Sinn von Ombudsstellen im Interesse der Patientinnen und Patienten. Für die Psychiatrie wurde mit dem neuen Psychiatriegesetz, das am 1. Mai 1997 in Kraft getreten ist, bereits eine spezielle Regelung geschaffen. Die Spitalkommission der PUK, die sich aus spitalunabhängigen Fachleuten zusammensetzt, arbeitet seit September 1997 vor allem im Bereich Patientenrechte.

Weitere Auskünfte

Andreas Schuppli Tel. 267 95 22 Departementssekretär Sanitätsdepartement