Gemeinsame Tierversuchskommission BS - BL - AG gewählt
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Kantone Basel-Stadt Basel-Landschaft und Aargau haben ab 1. Januar 1998 erstmals eine gemeinsame Tierversuchskommission. Der Basler Regierungsrat wählte heute die acht Kommissionsmitglieder. Die Kommission ist damit vollzählig bestimmt.
Zwei Drittel aller wissenschaftlichen Tierversuche in der Schweiz werden in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau durchgeführt. Bisher lag die Kompetenz für die Prüfung dieser Tierversuche bei den beiden Tierversuchskommissionen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft; Aargau stützte sich bereits auf die baselstädtische Kommission.
Die drei Kantone haben nun vereinbart, ab 1. Januar 1998 eine gemeinsame Tierversuchskommission zu realisieren. Die aus acht Mitgliedern bestehende Kommission setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Medizinischen und der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel sowie je drei Delegierten der Tierschutzorganisationen und der pharmazeutischen Industrie.
Der baselstädtische Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung die acht Kommissionsmitglieder gewählt; Baselland und Aargau haben ihre Mitglieder - je zwei Vertreter - dem Regierungsrat zur Wahl vorgeschlagen.