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Gesetzgebung im Gesundheitswesen wird überarbeitet

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug René Brigger SP -- Das Sanitätsdepartement überarbeitet gegenwärtig die ganze Gesetzgebung im Bereich Gesundheit. Der Regierungsrat wird sich zudem im Zusammenhang mit dem Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode mit dem weiteren Gesetzgebungsbedarf im Gesundheitswesen befassen und entsprechende Ziele formulieren.

Das Gesundheitswesen hat sich zu einem der weitläufigsten Aufgabengebiete des modernen Sozialstaates entwickelt und die die Erwartungen der Öffentlichkeit an den Staat wachsen weiter. Er soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle gesund bleiben oder werden können, und dass die Gesundheitsgüter allen gleichermassen zugänglich sind. Umgekehrt hat die Kritik am Fortschritt und am "ungebremsten Wachstum" der Branche erheblich zugenommen. Erwartet werden rigorose Sparmassnahmen und die Kontrolle der medizinischen Entwicklung und Forschung. Aufwertung von Prävention und Rehabilitation gegenüber der kurativen Medizin , aber auch ein markanter Wandel der Auffassungen über die Natur und Kultur von Gesundheit und Krankheit erzeugen ein breites Spannungsfeld in der gesundheitspolitischen Diskussion.

Ein Gesundheitsgesetz, das zum Ziel hätte, alle aktuellen Problemkreise "auf einen Schlag" einer umfassenden Lösung zuzuführen, wäre zweifellos zu stark befrachtet. Es stellt sich deshalb die Frage, mit welcher Gewichtung und Etappierung ein Gesetzgebungsprogramm im Gesundheitswesen definiert und ausgeführt werden kann. Die entsprechenden Projektarbeiten zeigen auf, dass ein systematisches Gesetzgebungsprogramm im Bereich Gesundheitswesen zahlreiche Vorarbeiten erfordert. Das Sanitätsdepartement befasst sich derzeit mit der Strukturierung dieser Gesetzgebung; dabei sollen verkraftbare Etappen zu einem zusammengehörenden Ganzen führen. Noch offen ist die Frage, ob schliesslich ein ganzheitliches Gesundheitsgesetz entstehen oder mehrere, inhaltlich aufeinander abgestimmte Teilgesetze zu wichtigen Teilbereichen entstehen oder beibehalten werden sollen.

Im Zusammenhang mit dem Regierungsprogramm für die laufende Amtsperiode wird sich der Regierungsrat mit dem Gesetzgebungsbedarf im Gesundheitswesen befassen. Den Absichten eines parlamentarischen Vorstosses kann so entsprochen werden.

Weitere Auskünfte

Fritz Jenny, lic. iur. Tel. 267 95 17 Departementssekretär II, Sanitätsdepartement