Globalbudget für die Universität Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat der Universität für 1998 ein Globalbudget von 629 Millionen Franken zu bewilligen. Zusammen mit den weiteren Leistungen erbringt Basel-Stadt somit insgesamt 218 Millionen Franken an das Gesamtbudget der Universität von 4487 Millionen Franken. Damit wendet der Kanton für Lehre und Forschung an der Universität gleich viel auf wie im Vorjahr.
Der Regierungsrat hat den ausführlichen Budgetbericht 1998 der Universität Basel an den Grossen Rat weitergeleitet. Dieser sieht einen Globalbeitrag des Kantons Basel-Stadt von 62,9 Millionen Franken vor. Die Summe entspricht dem Betrag des Vorjahres abzüglich gebundener Ausgaben für die Pensionskasse, welche die Universität aufgrund einer Verordnungsänderung nicht mehr zu tätigen hat. In der Substanz wendet der Kanton Basel-Stadt somit im 1998 für Lehre und Forschung an der Universität gleich viel auf wie 1997. Mit den Leistungen der baselstädtischen Dienststellen an die Universität ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 100,9 Millionen Franken im Jahr 1998 an die Universität. In diesen Angaben nicht enthalten sind die Kosten für die klinische Medizin, für die im Budget 1998 117,1 Millionen Franken vorgesehen sind. Diese Summe ist ein Schätzwert; man geht in der aktuellen Lage davon aus, dass 25 Prozent der Aufwendungen für die Universitätskliniken der Lehre und Forschung zugute kommen. Somit kann die Universität Basel im kommenden Jahr vom Kanton Basel-Stadt Leistungen und Beiträge von insgesamt 218 Millionen Franken erwarten. Dies entspricht 48,6 Prozent des Gesamtbudgets von 448,7 Millionen Franken.
Der detaillierte Budgetbericht der Universität gibt zusammen mit dem ausführlichen Jahresbericht 1996 einen profunden Einblick in die Leistungen der Universität und damit in die Verwendung der staatlichen Mittel. Aus beiden Dokumenten wird eindrücklich ersichtlich, dass der Schritt in die Autonomie geglückt ist. Alle Gremien der Universität sind handlungsfähig und aktiv am tiefgreifenden Reformprozess der Universität beteiligt.
Gemäss neuem Universitätsgesetz, das seit 1. Januar 1996 gilt, wird der Budgetbericht der Universität vom Universitätsrat genehmigt und vom Regierungsrat und Grossen Rat lediglich zur Kenntnis genommen. Er bildet jedoch die Entscheidgrundlage für den Globalbeitrag, den der Grosse Rat im Rahmen des Staatsbudgets zu bewilligen hat. Der Grosse Rat kann dabei den Globalbeitrag genehmigen, in der Summe verändern oder gesamthaft zurückweisen.
Mit dem Antrag an den Grossen Rat, die Mittel für die Universität auch in finanziell schwierigen Zeiten auf gleichem Niveau zu halten, dokumentiert der Regierungsrat seine Anerkennung für die hohen Leistungen der Universität in der laufenden Reformphase. Die Universität wird dabei als zentraler Pfeiler der baselstädtischen Standortpolitik gewertet. Die damit verbundenen Aufwendungen sind Investitionen in die Zukunft Basels als Wissenschafts-, Technologie- und Kulturstadt.