Höhere Einkommensgrenzen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im 1997
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen die Einkommensgrenzen für Ergänzungsleistungen per 1997 um gut zweieinhalb Prozent zu erhöhen.
Per 1.1.1997 werden die Einkommensgrenzen für die Ergänzungsleistungen um 2,58 Prozent erhöht. Dies entspricht dem Betrag, der vom Bund als Anpassung der Ergänzungsleistungen an die Teuerung vorgegeben wird.
Damit erhöhen sich die Grenzbeträge der anrechenbaren Jahreseinkommen, die zu Ergänzungsleistungen berechtigen, für alleinstehende Rentner und Rentnerinnen mit einer AHV-Rente von 16’660 Franken auf 17’090 Franken, und für Ehepaare mit einer AHV-Rente von 24’990 Franken auf 25’635 Franken.
Da der Kanton Basel-Stadt zu den finanzstarken Kantonen zählt, finanziert er die Ergänzungsleistungen zu 90 Prozent und der Bund zu 10 Prozent. Die kantonale Beihilfe baut auf den Ergänzungsleistungen auf, ist aber eine reine Kantonssache.
Für Bezügerinnen und Bezüger von kantonalen Beihilfen (Alleinstehende und Ehepaare), die zu Hause wohnen, wird im Verlaufe des kommenden Jahres eine einmalige Teuerungszulage ausgerichtet. Über deren Höhe wird der Regierungsrat noch vor den Sommerferien entscheiden. Im übrigen werden die Einkommensgrenzen belassen.